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The Au Pair and Nanny's Guide
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Merkblätter

Merkblätter der Bundesagentur für Arbeit

Aupairs und Gastfamilien

Gesetzliche Regelungen und Verträge

Auf den nächsten Seiten finden sich die aktuellen Merkblätter der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg mit wichtigen Hinweisen für künftige Aupairs, Au-Pair Bewerber und Bewerberinnen, die eine Stelle in Deutschland suchen, sowie für Gastfamilien in Deutschland, die ein Au-Pair einstellen wollen.

Au-pair bei deutschen Familien und Au- pair- Info für deutsche Gastfamilien

 

Aktuelles

Fremdschlafen am Valentinstag

Romantische Hotels für Verliebte

Entspannung ohne Kinder

Kinder strengen an - Eltern sind normalerweise froh, wenn sie am Wochenende wenigstens ein wenig Zeit füreinander finden. Die Liebe bleibt oft auf der Strecke.
Zum Valentinstag bietet ein Reiseveranstalter allen Paare, die sich von ihren Kindern vielleicht mal loseisen können bei der "Nacht in fremden Betten" besondere Angebote, wo man sich nicht einmal um die romantischen Kleinigkeiten wie Champagner oder Erdbeeren kümmern muß.

Wie wär´s mit London im Vier-Sterne-Hotel zu rund 471 Euro zu Zweit für zwei Übernachtungen, wie mit Amsterdam zu 150 Euro oder wie mit dem Berliner Kempinski zu 250 Euro? Weitere attraktive Angebote gibt´s.a. in Budapest, Paris u.a. Städten.

Details unter www.lastminute.com
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Feb. 06

 

Nicht-EU-Staaten

Formalitäten und Behördengänge bei Aupairs aus Nicht EU-Ländern

Behördenleitfaden bei Aupairs aus Nicht-EU-Staaten

Aupair-Bewerberinnen und Bewerber aus visumpflichtigen Staaten müssen beim deutschen Konsulat in ihrem Heimatland Botschaft ein Aupair-Visum beantragen.

Aupair-Visum

Erforderliche Unterlagen, Einladungsbrief - erster Schritt
Beizubringen ist ein von der Gastfamilie und einer zugelassenen Agentur unterschriebener Einladungsbrief, aus dem ersichtlich ist, daß der Aufenthalt den vorgeschriebenen Zweck, nämlich Sprachstudien erfüllt.
Irrig ist die Annahme vieler Familien, ein Aupair könne ja hier erst Deutsch lernen. Sinn des Aupair-Daseins ist es, Kenntnisse der Sprache und Kultur des Gastlandes zu vertiefen, nicht aber, sich diese von Grund auf anzueignen.
Der Brief muß auch Aussagen über die Höhe des Taschengeldes, die Arbeitszeiten, den Urlaub laut gesetzlicher Bestimmungen, freie Kost und Logis ("Lebensunterhalt", n. § 84 Ausländergesetz) enthalten.
Die Familie muß ferner im Einladungsschreiben versichern, für eine ordnungsgemäße Anmeldung beim Einwohnermeldeamt zu sorgen sowie die Kosten für eine Versicherung im Krankheitsfall, bei Unfall und Haftpflichtschäden zu tragen.

Der Einladungsbrief geht im Original mit dem Au-pair-Vertrag in dreifacher Ausfertigung per Postweg an das Aupair, das je ein unterschriebenes Exemplar an die Gastfamilie bzw. den Aupairvermittler zurücksendet.

Konsulat, Sprachtest - erster Schritt

Es folgt nun meist ein Deutschtest auf dem Konsulat selbst oder durch ein vom Konsulat beauftragtes Sprachinstitut. Zwar sind irgendwelche Bescheinigungen und Zeugnisse von Sprachschulen, Universitäten u.a. Instituten u.U. hilfreich, aber aufgrund von Mißständen in der Vergangenheit wird sicherlich eine Sprachprüfung stattfinden.

Konsulat, Visumsantrag - zweiter Schritt

Nach erfolgreichem Sprachtest folgt der eigentliche Visumsantrag, zu dem das Au-pair mit diversen Dokumenten bei der Visumsstelle des deutschen Konsulats im Heimatland (in den Hauptstädten meist bei den Botschaften angesiedelt) vorstellig wird.
Die geforderten Dokumente sind: das Einladungsschreiben, der Au-pair Vertrag, der Reisepaß, drei Paßfotos und ein Gesundheitszeugnis (nicht älter als drei Monate).

Ausländerbehörde, Aupairvisa-Anfrage - erster Schritt

Das Konsulat stellt nun über das Bundesverwaltungsamt in Köln eine „Aupairvisa-Anfrage“ an die zuständige Ausländerbehörde.
Diese wird nun die Unterzeichnung einer Verpflichtungserklärung von der Gastfamilie verlangen, mit dem Inhalt, daß die Familie alle Kosten im Falle einer Abschiebung u.ä. zu tragen habe.
Manche Behörden fordern eine Verdienstbescheinigung und bzw. oder einen Wohnungsnachweis (z.B. Mietvertrag), der die Größe des Hauses bzw. die der Wohnung erkennen läßt.

Ausländerbehörde, Arbeitserlaubnisverfahren - zweiter Schritt

Bestehen keine Bedenken, so teilt die Ausländerbehörde dem lokalen Arbeitsamt entweder mit, daß dort das Arbeitserlaubnisverfahren durchgeführt werden kann, oder es führt dieses in eigener Regie durch. Die Familie hat wiederum ein Formular auszufüllen und samt Aupair-Vertrag unterzeichnet einzureichen.

Der von Arbeitsagentur bzw. Ausländerbehörde bewilligte Antrag geht nun über das Bundesverwaltungsamt ans Konsulat retour, das dem Aupair in spe einen Sichtvermerk im Pass erteilt, also ein vorläufiges Visum auf drei Monate. Nur höchst selten wird ein Konsulat das Visum gleich auf ein Jahr ausstellen.
Aufpassen: sollte einmal die Zweckbestimmung, also die Beschäftigungserlaubnis im Paß fehlen, so ist gleich nach Einreise bei der lokalen Arbeitsagentur zu reklamieren und ein Antrag auf das Arbeitsgenehmigungsverfahren zum Erhalt der Beschäftigungserlaubnis zu stellen.
Au-pairs mit Sichtvermerk im Paß müssen vor Ablauf der Gültigkeit bei ihrer zuständigen Ausländerbehörde einen Antrag auf Verlängerung stellen.
Möglich sind weitere neun Monate. Dazu sind nochmals die üblichen Unterlagen wie Paß, drei Fotos und ggf. Kopien von Einladungsbrief, Aupair-Vertrag und Gesundheitszeugnis vorzuweisen.

Alle Verwaltungsgebühren, also beispielsweise die zur Visumsverlängerung, trägt die Gastfamilie.
Die Familie hat sein Aupair binnen drei Tagen nach Eintreffen bei der zuständigen polizeilichen Meldebehörde (normalerweise Einwohnermeldeamt) anzumelden sowie auch die Ausländerbehörde über die Ankunft des Aupairs in Kenntnis zu setzen.
Ferner ist Sorge zu tragen, daß die Versicherung über den Einreisetag Bescheid erhält, so daß auch von Anfang an ein ordentlicher Versicherungsschutz gewährleistet ist.

Beendigung des Aupair-Aufenthalts

Nach Ende der Tätigkeit des Aupairs in der Familie, auch bei vorzeitigem Abbruch o.ä. hat die Familie ihr Au-pair wieder bei der Meldebehörde abzumelden.

Sorgen Sie vor Eintreffen Ihres Aupairs für den entsprechenden Versicherungsschutz.

 

EU-Staaten

Behördengänge bei Aupairs aus EU-Mitgliedsländern

Au Pairs aus Ländern der Europäschen Union

Aupairs aus den Beneluxstaaten - Belgien , Luxemburg, Niederlande - Großbritannien - England, Schottland, Wales, Nordirland - Irland, Frankreich, Italien, Spanien, Portugal, Zypern, Griechenland, Österreich, skandinavische Länder - Dänemark, Finnland, Schweden, Norwegen

Aupairs aus diesen Ländern benötigen zur Einreise nach Deutschland nur gültige Ausweisdokumente, wie Personalausweis oder Reisepaß, aber weder Visum noch Arbeitsgenehmigung, noch Aufenthaltserlaubnis.
Binnen einer Woche nach Eintreffen hat die Gastfamilie ihr Aupair bei der polizeilichen Meldebehörde (meist Einwohnermeldeamt) anzumelden.

Au-Pairs aus den neuen EU-Mitgliedsstaaten: Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, die Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn.

Aupairs aus diesen Ländern benötigen kein Visum und dürfen mit einem gültigen Reisepaß nach Deutschland einreisen.

Bezüglich der Anmeldung gelten diesselben Vorschriften wie gerade. Das Au-pair ist innerhalb sieben Tagen nach Eintreffen bei der für den Wohnsitz der aufnehmenden Familie zuständigen Meldebehörde anzumelden.

Bei der zuständigen Arbeitsagentur muß ferner auch ein Antrag auf ein Arbeitserlaubnisverfahren bei Durchführung eines Sprachtests beantragt werden. Da Aupair-Aufenthalte sich ja gewöhnlich über mehr als einen Monat erstrecken, ist zudem bei der zuständigen Ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis über 12 Monate zu beantragen.

Au-Pairs aus Ländern mit Sonderstatus

Nordamerika - USA, Kanada - Japan, Australien und Neuseeland.

Es gelten diesselben Bestimmungen wie bei Aupairs aus den neuen EU-Mitgliedsländern.

Vor Eintreffen Ihres Aupairs sollte für den entsprechenden Versicherungsschutz gesorgt sein.

 

Schwindeleien

Ethik und Gewissenkonflikte

Gewissensfragen für große und kleine Menschen

Lügen haben rote Ohren

cover Lügen haben rote Ohren | Ullstein Verlag | 230 Seiten | 7,95 Euro | von Rainer Erlinger

Das Gewissen ist ein schwer zu definierender Begriff. Ist es eine Art Bewusstseins-Instanz, die uns sagt, was aus ethischen und moralischen Gründen richtig oder falsch ist? Ein Mensch der ein schlechtes Gewissen hat, muss ja zunächst eine Tat vollbringen, die dieses Rechtsgefühl ins Schwanken bringt. Hat ein Mensch mit "reinem Gewissen" etwa noch nie eine Tat begangen, die er in irgendeiner Form bereut hat? Wo liegen die Grenzen zwischen richtig und falsch?

Rainer Erlinger geht dieser Frage auf den Grund und bringt zu diesem Zwecke die beiden Geschwister Pia und Ferdinand in immer neue, aber alltägliche Situationen, in denen das Gewissen zum Einsatz kommt. Etwa so: Pia und ihre beste Freundin haben seit langem einen Urlaub ausgemacht. Nun ist es aber so, dass sich Pia frisch verliebt hat, und eben dieser Junge wird in vier Wochen für ein Jahr in die USA gehen. Ungünstigerweise fällt in diese Zeit der geplante Urlaub. Für Pia ist klar: Sie will lieber mit ihrem Freund zusammen sein. Wie bringt sie das aber nun der Freundin bei? Die schmerzhafte Wahrheit oder doch besser eine Notlüge? Rat holen können sich Pia und Ferdinand bei ihrer Mutter und dem smarten Onkel Gottfried.

Gewissensberatung - Eine gute Idee, zumal der sogenannte "Ethik-Doktor" Erlinger stets eine passable Antwort bereit hat, wobei er alle Für und Wieder geschickt auslotet. Doch einige Sachen fielen dennoch störend auf. Zum Beispiel die Umschlagsgestaltung. Von außen wirkt das Buch dank Schulheftoptik und einer kindlichen Zeichnung wie ein Buch für Kinder im Alter zwischen 6 und 12. Dann aber sind im Text unzählige Zitate griechischer Philosophen und Konsorten eingestreut, die man - wenn man sie überhaupt versteht - drei Mal lesen muss. Auch die aufdringliche Verwendung der "Jugendsprache" und die starke Orientierung am christlichen Glauben haben mir nicht so gut gefallen. Trotzdem: Erlinger schafft es, moderne Ethik und Philosophie geschickt und meist verständlich zu vermitteln.

MM

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Für aufgeweckte Köpfe

 

Valentinstag

Fremdschlafen am Valentinstag

Romantische Hotels für Verliebte

Entspannung ohne Kinder

Kinder strengen an - Eltern sind normalerweise froh, wenn sie am Wochenende wenigstens ein wenig Zeit füreinander finden. Die Liebe bleibt oft auf der Strecke.
Zum Valentinstag bietet ein Reiseveranstalter allen Paare, die sich von ihren Kindern vielleicht mal loseisen können bei der "Nacht in fremden Betten" besondere Angebote, wo man sich nicht einmal um die romantischen Kleinigkeiten wie Champagner oder Erdbeeren kümmern muß.

Wie wär´s mit London im Vier-Sterne-Hotel zu rund 471 Euro zu Zweit für zwei Übernachtungen, wie mit Amsterdam zu 150 Euro oder wie mit dem Berliner Kempinski zu 250 Euro? Weitere attraktive Angebote gibt´s.a. in Budapest, Paris u.a. Städten.

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Feb. 06

 

Dauer

Dauer des Au-pair-Verhältnisses

Länge des Aufenthalts

Verlängerung des Aupair-Aufenthalts

Zumeist werden Au-pairs für die Dauer von 10 bis 12 Monaten in die Familie aufgenommen. In manchen Fällen kann der Aufenthalt auch kürzer sein. Bei Au-pairs aus Nicht-EU-/EWR-Staaten (mit Ausnahme der Schweiz) oder aus den EU-Mitgliedsstaaten Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn muß der Au-pair-Vertrag jedoch auf mindestens 6 Monate geschlossen werden. Eine erneute Beschäftigung als Au-pair ist nicht möglich, auch wenn die Höchstdauer von einem Jahr nicht ausgeschöpft wurde.

Arbeits- und Freizeit

Die Aufgaben im Haushalt dürfen das Aupair grundsätzlich nicht mehr als sechs Stunden täglich und 30 Stunden wöchentlich in Anspruch nehmen (einschließlich Babysitting). Soll diese Zeitdauer aus besonderem Anlaß überschritten werden, so bedarf dies der vorherigen Absprache. Die Überstunden sind zeitlich auszugleichen. Von der Familie kann verlangt werden, daß das Au-pair die ihm übertragenen Aufgaben in angemessener Zeit erledigt. Die Besorgung privater Angelegenheiten (z.B. das Sauberhalten und Aufräumen des eigenen Zimmers) zählt nicht als Hausarbeitszeit.

Die Einteilung der Hausarbeitszeit richtet sich nach den häuslichen Gegebenheiten und Bedürfnissen der Familie. Eine gewisse Regelmäßigkeit im Tagesablauf kann jedoch erwartet werden. Dem Au-pair steht mindestens ein voller Ruhetag in der Woche zu (nicht notwendigerweise am Wochenende, mindestens ein Sonntag im Monat muß jedoch frei sein). Außerdem sind ihm mindestens vier freie Abende pro Woche zu gewähren.

 

Urlaubsanspruch

Ferien - Urlaubsregelung

Erholungsurlaub

Wird das Au-pair für ein volles Jahr in die Familie aufgenommen, so steht ihm ein bezahlter Erholungsurlaub von vier Wochen Dauer zu, ansonsten für jeden vollen Monat ein Urlaub von zwei Werktagen. Fährt die Familie selbst in Urlaub, nimmt sie häufig das Au-pair mit, das dann jedoch auch gewisse Aufgaben und Verpflichtungen zu übernehmen hat (z. B. Betreuung der Kinder usw.). Ein Familienurlaub zählt jedoch nur dann als Urlaub, wenn lediglich unwesentliche Aufgaben übernommen werden müssen und keine Anwesenheitspflicht besteht. Fährt das Au-pair nicht mit in den Familienurlaub, ist eine Beschäftigung bei einer anderen Familie (Nachbarn, Bekannte etc.) nicht zulässig.

Sprachkurs

Deutschunterricht

Jedem Au-pair ist die Möglichkeit zu gewähren, in seiner Freizeit an einem deutschen Sprachkurs teilzunehmen sowie kulturelle und geistig anregende Veranstaltungen zu besuchen. Für die Kosten des Sprachlehrgangs und der Veranstaltungen hat es jedoch selbst aufzukommen.

 

Unterkunft

Unterkunft und Verpflegung

Kost und Logis

Unterkunft und Verpflegung werden selbstverständlich von der Familie unentgeltlich gestellt. Grundsätzlich steht dem Aupair ein eigenes Zimmer innerhalb der Familienwohnung zur Verfügung. Es nimmt an den gemeinsamen Mahlzeiten teil und erhält dasselbe Essen wie die Familienangehörigen. Wird eine bestimmte Ernährungsform gewünscht, sollte man dies in der Bewerbung angeben.

Taschengeld und Reisekosten

Im Vordergrund des Au-pair-Verhältnisses steht die Vervollkommnung der Sprachkenntnisse sowie die Erweiterung des Allgemeinwissen durch eine bessere Kenntnis des Gastlandes.
Ein Au-pair erhält daher keinen Arbeitslohn im üblichen Sinne, sondern lediglich ein sogenanntes Taschengeld von zur Zeit 260 Euro im Monat, und zwar unabhängig von der Dauer der Hausarbeitszeit. Die Kosten für die An- und Rückreise trägt in der Regel das Au-pair.

Kranken- und Unfallversicherung, Schwangerschaft

Auf jeden Fall ist für das Au-pair in Deutschland eine Versicherung für den Fall der Krankheit, Schwangerschaft und Geburt sowie eines Unfalls abzuschließen. Alle Versicherungsbeiträge gehen zu Lasten der Familie.

 

Vertragsende

Auflösung des Au-pair-Verhältnisses

Vorzeitige Kündigung

Vertragsauflösung

Das Au-pair-Verhältnis endet nach Ablauf der vereinbarten Zeit. Sofern keine Kündigungsfrist vereinbart wurde, kann das Vertragsverhältnis vor Ablauf dieser Zeit grundsätzlich nur im gegenseitigen Einvernehmen gelöst werden (Auflösungsvertrag). In den meisten Fällen einigen sich beide Seiten darauf, dass das Au-pair so lange bleibt, bis es eine andere Familie gefunden hat. Liegt ein schwerwiegender Grund vor, kann jedoch fristlos gekündigt werden. Abgesehen von diesem Fall dürfte es selbstverständlich sein, daß man sich nicht schon während der ersten Tage des Zusammenlebens trennt; der erste „Kulturschock“ (z. B. aufgrund der andersartigen Lebens- und Essensgewohnheiten) wird bei gutem Willen erfahrungsgemäß nach einiger Zeit überwunden.
Sollte jedoch ein harmonisches Zusammenleben nicht möglich sein, sollte die Au-pair-Agentur hierüber so bald wie möglich informiert werden. Sie wird versuchen, sich ein möglichst objektives Bild zu verschaffen und eine für beide Seiten annehmbare Lösung zu finden.

 
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