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Seite << 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 >> MerkblätterMerkblätter der Bundesagentur für ArbeitAupairs und GastfamilienGesetzliche Regelungen und VerträgeAuf den nächsten Seiten finden sich die aktuellen Merkblätter der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg mit wichtigen Hinweisen für künftige Aupairs, Au-Pair Bewerber und Bewerberinnen, die eine Stelle in Deutschland suchen, sowie für Gastfamilien in Deutschland, die ein Au-Pair einstellen wollen. Au-pair bei deutschen Familien und Au- pair- Info für deutsche Gastfamilien AktuellesFremdschlafen am ValentinstagRomantische Hotels für VerliebteEntspannung ohne KinderKinder strengen an - Eltern sind normalerweise froh, wenn sie am Wochenende wenigstens ein wenig Zeit füreinander finden. Die Liebe bleibt oft auf der Strecke. Wie wär´s mit London im Vier-Sterne-Hotel zu rund 471 Euro zu Zweit für zwei Übernachtungen, wie mit Amsterdam zu 150 Euro oder wie mit dem Berliner Kempinski zu 250 Euro? Weitere attraktive Angebote gibt´s.a. in Budapest, Paris u.a. Städten.
Details unter www.lastminute.com Nicht-EU-StaatenFormalitäten und Behördengänge bei Aupairs aus Nicht EU-LändernBehördenleitfaden bei Aupairs aus Nicht-EU-StaatenAupair-Bewerberinnen und Bewerber aus visumpflichtigen Staaten müssen beim deutschen Konsulat in ihrem Heimatland Botschaft ein Aupair-Visum beantragen. Aupair-VisumErforderliche Unterlagen, Einladungsbrief - erster Schritt Der Einladungsbrief geht im Original mit dem Au-pair-Vertrag in dreifacher Ausfertigung per Postweg an das Aupair, das je ein unterschriebenes Exemplar an die Gastfamilie bzw. den Aupairvermittler zurücksendet.
Konsulat, Sprachtest - erster SchrittEs folgt nun meist ein Deutschtest auf dem Konsulat selbst oder durch ein vom Konsulat beauftragtes Sprachinstitut. Zwar sind irgendwelche Bescheinigungen und Zeugnisse von Sprachschulen, Universitäten u.a. Instituten u.U. hilfreich, aber aufgrund von Mißständen in der Vergangenheit wird sicherlich eine Sprachprüfung stattfinden. Konsulat, Visumsantrag - zweiter SchrittNach erfolgreichem Sprachtest folgt der eigentliche Visumsantrag, zu dem das Au-pair mit diversen Dokumenten bei der Visumsstelle des deutschen Konsulats im Heimatland (in den Hauptstädten meist bei den Botschaften angesiedelt) vorstellig wird.
Ausländerbehörde, Aupairvisa-Anfrage - erster SchrittDas Konsulat stellt nun über das Bundesverwaltungsamt in Köln eine Aupairvisa-Anfrage an die zuständige Ausländerbehörde. Ausländerbehörde, Arbeitserlaubnisverfahren - zweiter SchrittBestehen keine Bedenken, so teilt die Ausländerbehörde dem lokalen Arbeitsamt entweder mit, daß dort das Arbeitserlaubnisverfahren durchgeführt werden kann, oder es führt dieses in eigener Regie durch. Die Familie hat wiederum ein Formular auszufüllen und samt Aupair-Vertrag unterzeichnet einzureichen.
Der von Arbeitsagentur bzw. Ausländerbehörde bewilligte Antrag geht nun über das Bundesverwaltungsamt ans Konsulat retour, das dem Aupair in spe einen Sichtvermerk im Pass erteilt, also ein vorläufiges Visum auf drei Monate. Nur höchst selten wird ein Konsulat das Visum gleich auf ein Jahr ausstellen.
Alle Verwaltungsgebühren, also beispielsweise die zur Visumsverlängerung, trägt die Gastfamilie.
Beendigung des Aupair-AufenthaltsNach Ende der Tätigkeit des Aupairs in der Familie, auch bei vorzeitigem Abbruch o.ä. hat die Familie ihr Au-pair wieder bei der Meldebehörde abzumelden. Sorgen Sie vor Eintreffen Ihres Aupairs für den entsprechenden Versicherungsschutz. EU-StaatenBehördengänge bei Aupairs aus EU-MitgliedsländernAu Pairs aus Ländern der Europäschen UnionAupairs aus den Beneluxstaaten - Belgien , Luxemburg, Niederlande - Großbritannien - England, Schottland, Wales, Nordirland - Irland, Frankreich, Italien, Spanien, Portugal, Zypern, Griechenland, Österreich, skandinavische Länder - Dänemark, Finnland, Schweden, Norwegen
Aupairs aus diesen Ländern benötigen zur Einreise nach Deutschland nur gültige Ausweisdokumente, wie Personalausweis oder Reisepaß, aber weder Visum noch Arbeitsgenehmigung, noch Aufenthaltserlaubnis. Au-Pairs aus den neuen EU-Mitgliedsstaaten: Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, die Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn.Aupairs aus diesen Ländern benötigen kein Visum und dürfen mit einem gültigen Reisepaß nach Deutschland einreisen. Bezüglich der Anmeldung gelten diesselben Vorschriften wie gerade. Das Au-pair ist innerhalb sieben Tagen nach Eintreffen bei der für den Wohnsitz der aufnehmenden Familie zuständigen Meldebehörde anzumelden. Bei der zuständigen Arbeitsagentur muß ferner auch ein Antrag auf ein Arbeitserlaubnisverfahren bei Durchführung eines Sprachtests beantragt werden. Da Aupair-Aufenthalte sich ja gewöhnlich über mehr als einen Monat erstrecken, ist zudem bei der zuständigen Ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis über 12 Monate zu beantragen. Au-Pairs aus Ländern mit SonderstatusNordamerika - USA, Kanada - Japan, Australien und Neuseeland.Es gelten diesselben Bestimmungen wie bei Aupairs aus den neuen EU-Mitgliedsländern. Vor Eintreffen Ihres Aupairs sollte für den entsprechenden Versicherungsschutz gesorgt sein. SchwindeleienEthik und GewissenkonflikteGewissensfragen für große und kleine MenschenLügen haben rote Ohren
Das Gewissen ist ein schwer zu definierender Begriff. Ist es eine Art Bewusstseins-Instanz, die uns sagt, was aus ethischen und moralischen Gründen richtig oder falsch ist? Ein Mensch der ein schlechtes Gewissen hat, muss ja zunächst eine Tat vollbringen, die dieses Rechtsgefühl ins Schwanken bringt. Hat ein Mensch mit "reinem Gewissen" etwa noch nie eine Tat begangen, die er in irgendeiner Form bereut hat? Wo liegen die Grenzen zwischen richtig und falsch? Rainer Erlinger geht dieser Frage auf den Grund und bringt zu diesem Zwecke die beiden Geschwister Pia und Ferdinand in immer neue, aber alltägliche Situationen, in denen das Gewissen zum Einsatz kommt. Etwa so: Pia und ihre beste Freundin haben seit langem einen Urlaub ausgemacht. Nun ist es aber so, dass sich Pia frisch verliebt hat, und eben dieser Junge wird in vier Wochen für ein Jahr in die USA gehen. Ungünstigerweise fällt in diese Zeit der geplante Urlaub. Für Pia ist klar: Sie will lieber mit ihrem Freund zusammen sein. Wie bringt sie das aber nun der Freundin bei? Die schmerzhafte Wahrheit oder doch besser eine Notlüge? Rat holen können sich Pia und Ferdinand bei ihrer Mutter und dem smarten Onkel Gottfried. Gewissensberatung - Eine gute Idee, zumal der sogenannte "Ethik-Doktor" Erlinger stets eine passable Antwort bereit hat, wobei er alle Für und Wieder geschickt auslotet. Doch einige Sachen fielen dennoch störend auf. Zum Beispiel die Umschlagsgestaltung. Von außen wirkt das Buch dank Schulheftoptik und einer kindlichen Zeichnung wie ein Buch für Kinder im Alter zwischen 6 und 12. Dann aber sind im Text unzählige Zitate griechischer Philosophen und Konsorten eingestreut, die man - wenn man sie überhaupt versteht - drei Mal lesen muss. Auch die aufdringliche Verwendung der "Jugendsprache" und die starke Orientierung am christlichen Glauben haben mir nicht so gut gefallen. Trotzdem: Erlinger schafft es, moderne Ethik und Philosophie geschickt und meist verständlich zu vermitteln. MM Lügen haben rote Ohren - Hier bestellen! Valentinstag
Fremdschlafen am ValentinstagRomantische Hotels für VerliebteEntspannung ohne KinderKinder strengen an - Eltern sind normalerweise froh, wenn sie am Wochenende wenigstens ein wenig Zeit füreinander finden. Die Liebe bleibt oft auf der Strecke. Wie wär´s mit London im Vier-Sterne-Hotel zu rund 471 Euro zu Zweit für zwei Übernachtungen, wie mit Amsterdam zu 150 Euro oder wie mit dem Berliner Kempinski zu 250 Euro? Weitere attraktive Angebote gibt´s.a. in Budapest, Paris u.a. Städten.
Details unter www.lastminute.com DauerDauer des Au-pair-VerhältnissesLänge des AufenthaltsVerlängerung des Aupair-AufenthaltsZumeist werden Au-pairs für die Dauer von 10 bis 12 Monaten in die Familie aufgenommen. In manchen Fällen kann der Aufenthalt auch kürzer sein. Bei Au-pairs aus Nicht-EU-/EWR-Staaten (mit Ausnahme der Schweiz) oder aus den EU-Mitgliedsstaaten Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn muß der Au-pair-Vertrag jedoch auf mindestens 6 Monate geschlossen werden. Eine erneute Beschäftigung als Au-pair ist nicht möglich, auch wenn die Höchstdauer von einem Jahr nicht ausgeschöpft wurde. Arbeits- und FreizeitDie Aufgaben im Haushalt dürfen das Aupair grundsätzlich nicht mehr als sechs Stunden täglich und 30 Stunden wöchentlich in Anspruch nehmen (einschließlich Babysitting). Soll diese Zeitdauer aus besonderem Anlaß überschritten werden, so bedarf dies der vorherigen Absprache. Die Überstunden sind zeitlich auszugleichen. Von der Familie kann verlangt werden, daß das Au-pair die ihm übertragenen Aufgaben in angemessener Zeit erledigt. Die Besorgung privater Angelegenheiten (z.B. das Sauberhalten und Aufräumen des eigenen Zimmers) zählt nicht als Hausarbeitszeit. Die Einteilung der Hausarbeitszeit richtet sich nach den häuslichen Gegebenheiten und Bedürfnissen der Familie. Eine gewisse Regelmäßigkeit im Tagesablauf kann jedoch erwartet werden. Dem Au-pair steht mindestens ein voller Ruhetag in der Woche zu (nicht notwendigerweise am Wochenende, mindestens ein Sonntag im Monat muß jedoch frei sein). Außerdem sind ihm mindestens vier freie Abende pro Woche zu gewähren. UrlaubsanspruchFerien - UrlaubsregelungErholungsurlaubWird das Au-pair für ein volles Jahr in die Familie aufgenommen, so steht ihm ein bezahlter Erholungsurlaub von vier Wochen Dauer zu, ansonsten für jeden vollen Monat ein Urlaub von zwei Werktagen. Fährt die Familie selbst in Urlaub, nimmt sie häufig das Au-pair mit, das dann jedoch auch gewisse Aufgaben und Verpflichtungen zu übernehmen hat (z. B. Betreuung der Kinder usw.). Ein Familienurlaub zählt jedoch nur dann als Urlaub, wenn lediglich unwesentliche Aufgaben übernommen werden müssen und keine Anwesenheitspflicht besteht. Fährt das Au-pair nicht mit in den Familienurlaub, ist eine Beschäftigung bei einer anderen Familie (Nachbarn, Bekannte etc.) nicht zulässig. SprachkursDeutschunterrichtJedem Au-pair ist die Möglichkeit zu gewähren, in seiner Freizeit an einem deutschen Sprachkurs teilzunehmen sowie kulturelle und geistig anregende Veranstaltungen zu besuchen. Für die Kosten des Sprachlehrgangs und der Veranstaltungen hat es jedoch selbst aufzukommen. UnterkunftUnterkunft und VerpflegungKost und LogisUnterkunft und Verpflegung werden selbstverständlich von der Familie unentgeltlich gestellt. Grundsätzlich steht dem Aupair ein eigenes Zimmer innerhalb der Familienwohnung zur Verfügung. Es nimmt an den gemeinsamen Mahlzeiten teil und erhält dasselbe Essen wie die Familienangehörigen. Wird eine bestimmte Ernährungsform gewünscht, sollte man dies in der Bewerbung angeben. Taschengeld und ReisekostenIm Vordergrund des Au-pair-Verhältnisses steht die Vervollkommnung der Sprachkenntnisse sowie die Erweiterung des Allgemeinwissen durch eine bessere Kenntnis des Gastlandes. Kranken- und Unfallversicherung, SchwangerschaftAuf jeden Fall ist für das Au-pair in Deutschland eine Versicherung für den Fall der Krankheit, Schwangerschaft und Geburt sowie eines Unfalls abzuschließen. Alle Versicherungsbeiträge gehen zu Lasten der Familie. VertragsendeAuflösung des Au-pair-VerhältnissesVorzeitige KündigungVertragsauflösungDas Au-pair-Verhältnis endet nach Ablauf der vereinbarten Zeit. Sofern keine Kündigungsfrist vereinbart wurde, kann das Vertragsverhältnis vor Ablauf dieser Zeit grundsätzlich nur im gegenseitigen Einvernehmen gelöst werden (Auflösungsvertrag). In den meisten Fällen einigen sich beide Seiten darauf, dass das Au-pair so lange bleibt, bis es eine andere Familie gefunden hat. Liegt ein schwerwiegender Grund vor, kann jedoch fristlos gekündigt werden. Abgesehen von diesem Fall dürfte es selbstverständlich sein, daß man sich nicht schon während der ersten Tage des Zusammenlebens trennt; der erste Kulturschock (z. B. aufgrund der andersartigen Lebens- und Essensgewohnheiten) wird bei gutem Willen erfahrungsgemäß nach einiger Zeit überwunden. Seite << 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 >>
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