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Kinderversicherungen

Vorsicht bei Kinderpolicen

Rendite meist enttäuschend

Geringe Wertsteigerung und hohe Anfangskosten

Diverse Versicherungen mit langlaufenden Kinderpolicen unter Namen wie Bambini, Biene Maya, Einstein, Teddy, Knirps, oder Junior versprechen hohe Renditen und kräftige Auszahlungen. Die Wahrheit liegt oft neben den Lobpreisungen, so daß sich häufig die Frage stellt: "Wie wieder kündigen?"

So wird behauptet, man könne mit nur 50 Euro monatlich in 65 Jahren ein Vermögen von zwei Millionen Euro aufbauen und reich in Rente gehen. Und welche Eltern, Großeltern oder Paten können da schon ausscheren, wenn es sich darum dreht, die Gören finanziell abzusichern?

Bei näherer Betrachtung stellen sich derartige Policen meist als fondsgebundene Lebensversicherungen mit lebenslanger Rente dar – ein schlechtes Geschäft, denn die lange Laufzeit bedeutet äußerst hohe Anfangskosten, da die planmäßig zu berappenden Beiträge die Bezugsgröße für die Abschlußprovision für die Vermittler sind. Folge: in den ersten Jahren findet sich kaum etwas in den Spartöpfen der Verträge.

Ferner ist die in Aussicht gestellte Millionensumme zum Laufzeitende äußert fraglich, denn die Anbieter unterstellen meist, daß die Fonds, in die investiert wird, über die gesamte Laufzeit im Schnitt zehn Prozent Rendite pro Jahr abwerfen. Nach einer Undersuchung des Bundes der Versicherten (BdV) jedoch ließen sich nur magere Renditen von nicht einmal einem Prozent errechnen.
Beispiel: eine Kinderpolice an, die Eltern bei einem süddeutschen Versicherer für ihren am 1. Januar 1996 geborenen Sohn abgeschlossen haben. Der Vertrag hat eine Laufzeit von 57 Jahren, beginnend am 1. Februar 2004. Der Monatsbeitrag für die Rentenversicherung einschließlich einer Jahresrente bei Schul- oder Erwerbsunfähigkeit von 5400 Euro betrug im ersten Jahr 13,03 Euro. In den folgenden 17 Jahren steigt er jährlich um fünf Prozent bis auf 31,03 Euro. In einer Modellrechnung kommt der Anbieter zum Laufzeitende am 1. Februar 2061 auf ein Guthaben von 648502 Euro. Unterstellt ist dabei eine gleichbleibende Wertsteigerung von 15 Prozent pro Jahr über die gesamte Laufzeit des Vertrags.

Der BdV hält dieses Szenario für "völlig unrealistisch" und geht daher nur von einer fünfprozentigen Wertsteigerung aus. In diesem Fall verspreche die Versicherung nach 57 Jahren eine Ablaufleistung von gerade mal 20341 Euro – bei 17038,22 Euro eingezahlten Beiträgen des Kunden. Eine Renditeberechnung mit diesen Werten ergibt somit einen Wert von sage und schreibe 0,19 Prozent.

Bei den meisten Kinderpolicen dürfte es besser sein, sie schnellstmöglich wieder zu kündigen und den Verlust des ersten Beitragsjahres in Kauf zu nehmen. Eltern – und nur die – haben in einigen Fällen sogar die Möglichkeit, ganz ohne Verlust aus dem Vertrag auszusteigen, denn der Paragraphen 159 des Versicherungsvertragsgesetzes bestimmt: Wenn Eltern als Versicherungsnehmer das Leben ihres minderjährigen Zöglings versichern und die Versicherung vor Vollendung des siebten Lebensjahres des Kindes bei Tod mehr als 8000 Euro auszahlen würde, muß über das Vormundschaftsgericht ein Ergänzungspfleger bestellt werden, der für das Kind in diesen Vertrag einwilligt. Ansonsten ist dieser ungültig. Dann können nicht nur sämtliche Beiträge, sondern auch vier Prozent Zinsen vom Versicherer gefordert werden.
28.04.2005

 

Schulanfänger

So macht der Schulbesuch Spaß

Tipps für Eltern von Schulkindern

Gut vorbereitet in den Unterricht

Für viele Familien ist es bald wieder soweit: Ihre Sprösslinge kommen in die Schule. Zu einem glücklichen Start in den Schulalltag gehört allerdings mehr als eine bunte Schultüte. Wie können Eltern ihre Kinder optimal auf die neuen Anforderungen vorbereiten?

Aufwendige Förderprogramme sind für einen erfolgreichen Schulstart nicht nötig, meint der Grund- und Hauptschulleiter Dieter Schedy. Am besten finden sich Kinder in der Schule zurecht, die bereits die kleinen Herausforderungen des Alltags meistern. Auch spielerisch können Eltern ihren Nachwuchs fit für die Schule machen: Erzählen und Singen bereitet auf den Deutschunterricht vor, das Ausmalen von Malbüchern hilft später, den Stift richtig zu halten und auf einer Linie zu schreiben, Ballspielen trainiert die Koordinationsfertigkeit.

Auch durch das Trainieren kleiner Arbeitsabfolgen können Eltern ihr Kind auf den Unterrichtsalltag vorbereiten. Dieter Schedy: " Eltern können ihrem Kind etwas zutrauen - dann entwickelt es Selbstvertrauen. Und das braucht es, wenn es im Unterricht allein vor einer Aufgabe sitzt."

Ebenfalls wichtig für den Erfolg in der Schule: dem Kind ein realistisches Bild von sich und der Welt zu vermitteln. Denn die Bordsteinkante ist meist ebenso wenig schuld am aufgeschlagenen Knie wie der Lehrer am schlechten Ergebnis eines Mathetests. Zu hohe Leistungserwartungen sollten Eltern vor der Einschulung nicht an ihre Kinder stellen. Dieter Schedy: "Lesen, schreiben, rechnen lernen Kinder in der Schule, deshalb gehen sie hin. Kein Kind muss das vorher können."

 

Reiseapotheke

Homöopathische Behandlung im Urlaub

Kinder ohne die Chemiekeule behandeln

Was Eltern tun können

Urlaubspläne verleihen der Phantasie Flügel. Noch bevor die Reise beginnt, ist man im Geist oft schon dort - am Strand, auf einer Bergwiese oder einer sonnigen Terrasse mit Ausblick in die Ferne. Eltern, die ihre Kinder zu Hause homöopathisch behandeln, müssen auch im Urlaub nicht zwingend auf schulmedizinische Behandlungsweisen zurückgreifen - wenn sie eine gut sortierte Globulisammlung dabei haben. Zwar ersetzen die Kügelchen nicht den Arzt, sie helfen aber bei kleinen Beschwerden und Wehwehchen unterwegs. Die aktuelle Ausgabe der Zeitschrift ELTERN (18.05.05) erklärt, welches die häufigsten Beschwerden auf Reisen sind und mit welchen homöopathischen Mitteln Kinder wirksam behandelt werden können.

Was hilft z.B. gegen Hautbrennen nach dem Kontakt mit Quallen? Welches Mittel lindert Reiseübelkeit? Womit können Flugangst und Heimweh gemildert werden? Wie behandelt man Zeckenbisse homöopathisch? Infokästen informieren kompakt über die wichtigsten Globuli für die Reise und über weitere, unverzichtbare Utensilien einer Reiseapotheke für die Kleinen. Außerdem erfahren Eltern, wie homöopathische Heilmittel richtig aufbewahrt und eingenommen werden und wann es unbedingt notwendig ist, im Urlaub einen Arzt aufzusuchen.
Mai 2005

 

Vaterschaftstests

Vaterschafttests

"Heimliche" Untersuchungen zur Vaterschaft in der Diskussion

Haben Kinder und Väter ein Recht auf die Wahrheit?

Anläßlich der juristischen Diskussion um "heimliche" Vaterschaftstests veröffentlichen wir als Verband dt. Biologen hier eine Pressemeldung eines privaten Analyselabores, die "pars pro toto" für die vielen seriös arbeitenden Labore stehen soll und die Diskussion mit Hintergrundwissen auf eine solide Basis zu stellen hilft. Das Münchner Labor IMGM ist Mitglied der Kooperationsgemeinschaft der freien Sachverständigen für Abstammungsgutachten in Deutschland e.V. (VALID ).

Presseinformation 12.01.2005

Geplantes Verbot heimlicher Vaterschaftstests beruht auf Fehlinformationen

Das von Ministerin Zypries angestrebte Verbot heimlicher Vaterschaftsanalysen im Rahmen des Gendiagnostikgesetzes 2006 beruht auf einer Reihe von Fehlinformationen und der Vermischung verschiedener Aspekte. Deshalb möchten seriöse private Labore für Vaterschaftsanalysen Informationen zum Thema liefern, die bei der Diskussion berücksichtigt werden sollten.

1. Vaterschaftstests sind keine Gentests:
Bei den Vaterschaftsanalysen auf genetischer Basis werden sog. Mikrosatelliten untersucht. Dabei handelt es sich um Wiederholungseinheiten auf der DNA. Die Anzahl der Wiederholungen ist vererbt und individuell verschieden. Mikrosatelliten sind über die gesamte DNA verteilt und liegen ZWISCHEN den Genen (der Anteil von Genen an der Gesamt- DNA beträgt nur etwa 10%!).
Entsprechend enthalten sie keinerlei Informationen über die Person, also auch keine Informationen über Krankheitsprädisposition oder ähnliches. Daher wird das Muster der Mikrosatelliten als "genetischer Fingerabdruck" bezeichnet - ein individuelles Merkmal, das darüber hinaus keine Informationen enthält.

Bei der "echten" Gendiagnostik werden dagegen krankheitsrelevante Gene auf Veränderungen (Mutationen oder SNPs) untersucht, die Auskunft geben können über Vorhandensein oder Prädisposition einer Krankheit.
Bei genetischen Vaterschaftsanalysen handelt es sich also NICHT um Gendiagnostik.

2. Jeder kann über sein genetisches Material entscheiden
Bei den heimlichen Tests schicken Väter von sich und dem Kind Material zur Untersuchung ein. Material von der Mutter ist in diesem Fall zur Untersuchung nicht nötig. Demzufolge wird auch die DNA der Mutter nicht ohne ihr Wissen verwendet; ihr Recht an ihrer DNA wird nicht verletzt.

Die DNA wird nach einer bestimmten Weile vernichtet. Wünscht der Kunde eine kürzere oder längere Aufbewahrung der DNA, so muss er dies lediglich dem Labor mitteilen. Auf dieses Recht wird der Kunde in der Einverständniserklärung ausdrücklich hingewiesen. Selbstverständlich darf die DNA zu keinen anderen Untersuchungen herangezogen werden (auch hierzu gibt es bereits gesetzliche Regelungen).

3. Heimliche Tests sind auch heutzutage nur bei Vätern mit minderjährigen Kindern möglich
Die Durchführung einer heimlichen Analyse ist nur bei Vätern und ihren minderjährigen Kindern nicht geregelt. Die heimliche Probenentnahme volljähriger Personen zur Durchführung einer Analyse ist eine "Verletzung des informationellen Selbstbestimmungsrechtes" und strafbar. Bei einer Vaterschaftsanalyse mit einem erwachsenen Kind muss also bereits heute das Einverständnis aller an der Analyse beteiligten Personen vorliegen.

4. Vaterschaften können nicht einfach durch gerichtliche Vaterschaftsanfechtungen geklärt werden
Eine gerichtliche Vaterschaftsfeststellung kann nicht ohne weiteres durchgeführt werden. Der Vater muss begründete Zweifel an seiner Vaterschaft nachweisen können. Vom Zeitpunkt des Zweifels bis zur Anstrengung einer Vaterschaftsklage darf zudem nur eine bestimmte Frist verstrichen sein. Die Kosten für die gerichtliche Vaterschaftsfeststellung sind um ein Vielfaches höher, da sowohl Anwalts- als auch Gerichtskosten neben den zudem höheren Gutachtenkosten anfallen. Dabei unterscheiden sich die für Gericht angefertigten Gutachten in keiner Weise von denen privat durchgeführten Gutachten, auch hier werden die Mikrosatellitensysteme untersucht und die Vaterschaftswahrscheinlichkeit berechnet.

5. Gerichtliche Vaterschaftsgutachten sind eine erhebliche Belastung für die gesamte Familie
Im Rahmen des Gerichtsverfahrens wird die gesamte Familie einbezogen. Dies kann sicher nie ohne eine gravierende Belastung und letztlich Zerrüttung der Familie geschehen. Im Rahmen einer wettbewerbsrechtlichen Entscheidung hat das Landgericht München (Az. 17 HK.O. 344/03) entschieden, dass ein Abstammungstest ohne Einwilligung der Mutter weniger schwerwiegend in die Rechte des Kindes eingreift als ein notwendiges gerichtliches Verfahren. Bei den von uns durchgeführten Abstammungsanalysen hat sich gezeigt, dass in mehr als 90% der Fälle die Vaterschaft bestätigt wird. Der Vater erlangt also durch die heimliche Analyse für sich beruhigende Gewissheit, ohne den Familienfrieden zu stören. Durch seine Gewissheit kann der Familienfrieden sogar dauerhaft gefestigt werden. Auch bei bereits getrennten Paaren kann durch die Bestätigung der Vaterschaft ohne Wissen der Mutter und der minderjährigen Kinder der Vater für sich Gewissheit erlangen, ohne die Kinder mit seinen Zweifeln zu belasten. Im Falle eines Vaterschaftsausschlusses kann und darf er allerdings nicht erfahren, wer der tatsächliche Vater ist.

Müssen Mütter immer einverstanden sein mit der Durchführung einer Vaterschaftsanalyse, so liegt es allein in ihrer Hand, ob die tatsächliche Abstammung bekannt wird oder nicht. Die Rechte der Mütter liegen hier über den anerkennenswerten Rechten des Kindes auf tatsächliche Abstammungen und auch den Rechten des Vaters über die tatsächliche Vaterschaft.
Angesichts dieser Tatsachen muss die gesetzliche Regelung über die Durchführung privater Vaterschaftsanalysen sorgfältig abgewogen werden.

6. Seriöses Labore sind keine reinen Vermittler
Frau Zypries fordert auch eine Bestrafung der Labore, die heimliche Tests durchführen. Alles seriösen Labore klären die Personen hinreichend auf, dass bei der Probenentnahme keine Persönlichkeitsrechte verletzt werden dürfen. Werden wissentlich falsche Angaben gemacht, liegt es nicht in der Macht des Labors, diese zu überprüfen.

Die seriösen Anbieter von Vaterschaftsanalysen sind sich ihrer Verantwortung durchaus bewusst. Sie bieten allen Kunden immer eine ausführliche, fundierte persönliche Beratung an. In Fällen, wo dies angezeigt ist, werden diese Labore auch von der Durchführung der Analyse abraten. Auch nach Befunderstellung kann der Kunde auf Wunsch weiter betreut und an entsprechende kompetente Beratungsstellen vermittelt werden.

Skeptisch betrachtet werden sollte das Auftreten reiner Vermittler, die vor allem im Internet massiv mit Billigangeboten werben. Diese Vermittler haben kein eigenes Labor. Entsprechend kann nicht nachvollzogen werden, wohin die Proben weitergeleitet werden. Die Möglichkeit von Probenverwechslungen wird erhöht. Viele der reinen Vermittler stehen zudem vor und besonders auch nach der Analyse nicht mehr für Beratungen zur Verfügung. In unserem Labor rufen gehäuft Kunden an, die bei einem dieser Vermittler eine Analyse durchführen lassen und Fragen zum Ergebnis haben, beim Vermittler aber keinen Ansprechpartner finden. Hier wäre eine gesetzliche Regelung im Sinne des Verbraucherschutzes wünschenswert.

Ansprechpartnerinnen:
Dipl. Biol. Annette Schulz
Tel 089/89 55 78 40
schulz@imgm.de
Lochhamer Straße 65
82152 Martinsried
Fax 089/89 55 78 41
www.imgm.de
www.abstammungsanalyse.de

Weitere Informationen von VALID:
Sonja Thelen, - Presse- und Öffentlichkeitsarbeit - Wiesenau 39, 60323 Frankfurt am Main, Tel. + Fax: 069 - 97206587,
post@Sonja-Thelen.de

IMGM Laboratories wurde 2001 aus dem Institut für Klinische Chemie des Universitätsklinikums Großhadern der Ludwig Maximilians-Universität München gegründet. Firmensitz ist Martinsried bei München.
IMGM ist Dienstleister für die akademische und industrielle Genomforschung. Die Stärke des Labors liegt in der langjährigen Erfahrung in der medizinisch-genetischen Diagnostik. Die Vaterschaftsbegutachtung bei IMGM erfolgt durch erfahrene Experten. Die Abstammungsbegutachtung ist akkreditiert nach DIN EN ISO 17025. Zudem nimmt IMGM regelmäßig mit Erfolg an den Ringversuchen der Deutschen Gesellschaft für Rechtsmedizin, GEDNAP, teil. IMGM ist Gründungsmitglied der Kooperationsgemeinschaft der freien Sachverständigen für Abstammungsgutachten in Deutschland e.V. (VALID), deren Ziel es unter anderem ist, auf die Einhaltung der wissenschaftlich und qualitativ hohen Standards bei den Untersuchungen zu achten und diese als Leitlinien vorzugeben.

Viele der VALID angeschlossenen Labore sind auch Mitglied im
Verband deutscher Biologen - vdbiol e.V.
Für den vdbiol:
Dr. Georg Kääb
vdbiol-Zentrale
Corneliusstr. 12, 80469 München
info@vdbiol.de

 

Cannabis vs. Führerschein

Entziehung der Fahrerlaubnis nach Haschischkonsum

MPU muss nicht immer sein

Urteil des Bundesverfassungsgerichts

BVerfG, Beschluß vom 24.06.1993

Zum Sachverhalt:
Der jetzt knapp 28 Jahre alte Beschwerdeführer (Bf.) war Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klassen 1 und 3. Bei einer Polizeikontrolle im Januar 1990 wurde er gegen 1.45 Uhr zusammen mit einem Bekannten auf einem abgelegenen Parkplatz in seinem abgestellten Kraftwagen angetroffen. Die Polizei stellte etwa 0,5g Haschisch sicher. Die Befragung der beiden ergab, dass der Bekannte ungefähr 2g Haschisch zu einem früheren Zeitpunkt in der Düsseldorfer Altstadt erworben hatte, um es einmal auszuprobieren. Er hatte dem Beschwerdeführer, den er zufällig in einer Gaststätte getroffen hatte, angeboten, gemeinsam einen "Joint" zu rauchen, was kurz vor der Polizeikontrolle auch geschah.

Die Polizeibeamten stellten unter anderem fest: "Eine Durchsuchung der Personen und des Fahrzeugs nach weiteren Betäubungsmitteln verlief ergebnislos. Beiden Personen war der Betäubungsmittel-Konsum deutlich anzumerken (schwere undeutliche Aussprache, leicht schwankender Gang)." Der Aufforderung der Beamten folgend, ließ der Bf. sein Fahrzeug auf dem Parkplatz stehen. Bei seiner Vernehmung am 21. 2. 1990 gab der Bf. an, erstmals Haschisch probiert zu haben. Das Ermittlungsverfahren gegen ihn wurde eingestellt, da es sich lediglich um strafloses Mitrauchen gehandelt habe.
Die Straßenverkehrsbehörde teilte dem Bf. mit, dass wegen des Drogenkonsums Zweifel an seiner Kraftfahreignung bestünden, und gab ihm auf, ein medizinisch-psychologisches Gutachten vorzulegen. Der Bf. unterzog sich zwar der Untersuchung, legte aber das Gutachten nicht vor. Daraufhin setzte die Behörde ihm eine Frist und kündigte für den Fall der Nichtvorlage die Entziehung der Fahrerlaubnis an. Nach ergebnislosen Gegenvorstellungen entzog sie ihm die Fahrerlaubnis: Der festgestellte Haschischkonsum habe begründete Zweifel an der Kraftfahreignung geweckt. Diese Zweifel hätten nur durch eine medizinisch-psychologische Untersuchung ausgeräumt werden können. Die erforderliche Untersuchung habe zwar stattgefunden, der Bf. habe aber den Eignungsnachweis trotz Fristsetzung nicht vorgelegt. Aus der Weigerung, an der Sachverhaltsaufklärung mitzuwirken, müsse auf die fehlende Kraftfahreignung geschlossen werden.
Das Verwaltungsgericht hob Widerspruchsbescheid und Fahrerlaubnisentziehung auf. Aus der Nichtvorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens dürfe nur dann auf die Nichteignung geschlossen werden, wenn begründete Zweifel an der Kraftfahreignung bestünden. Da solche Zweifel fehlten, sei bereits die Anforderung des medizinisch-psychologischen Gutachtens rechtswidrig gewesen. Der Bf. sei nicht unter Haschischeinfluß gefahren. Der festgestellte Sachverhalt rechtfertige nicht die Annahme, der Bf. nehme häufiger oder gar regelmäßig Haschisch oder andere Drogen zu sich.
Im Berufungsverfahren bezog sich der Bf. hinsichtlich des Ergebnisses der medizinisch-psychologischen Untersuchung auf das Zeugnis der untersuchenden Ärzte, die er insoweit von der Schweigepflicht entband. Eine Vorlage des gesamten Gutachtens lehnte er auch weiterhin ab.

Mit dem angegriffenen Urteil änderte das OVG die Entscheidung des Verwaltungsgerichts und wies die Klage ab. Das BVerwG wies die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision zurück. Die Rechtssache habe keine grundsätzliche Bedeutung. Aus der Weigerung, ein zu Recht angefordertes Gutachten vorzulegen, sei auf die Ungeeignetheit eines Kraftfahrers zu schließen. Aufgrund des unbestrittenen Rauschgiftkonsums, der in unmittelbarem Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr erfolgt sei, habe die Straßenverkehrsbehörde zu Recht Eignungsmängel vermuten können, die allein durch Vorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens hätten ausgeräumt werden können.

Erst die Verfassungsbeschwerde führte schließlich zu einem anderen Ergebnis:
Die derzeitigen Erkenntnisse über den Gebrauch von Cannabis erlaubten nicht den Schluß, dass jeder, der mit einer Haschischzigarette angetroffen wird, gewohnheitsmäßiger Konsument sein könnte. Nach der Repräsentativerhebung des Bundesgesundheitsministeriums gelange die Mehrzahl der Cannabiskonsumenten nicht über das Probierstadium hinaus. Außerdem sei die Annahme, dass gewohnheitsmäßige Cannabiskonsumenten dazu neigen, in akutem Rauschzustand ein Kfz zu führen, keineswegs nachgewiesen.

 

Großfamilien

Kinderreiche Gutverdiener

Großfamilien sind nicht ausgestorben

Neuer Trend?

Der Trend zur Kleinfamilie oder gleich zur Kinderlosigkeit hält weiterhin an. Die Gutverdienenden entscheiden sich allerdings immer öfter für mehr als zwei Kinder.

Oft ist es der Partner, der fehlt. Oder das Geld. Oder die Familienplanung passt gerade nicht in die berufliche Laufbahn: Die niedrige Geburtenrate in Deutschland von 1,29 Kindern pro Frau und der immer öfter nicht vorhandene Kinderwunsch sind zum Topthema von Politik und Medien aufgestiegen.
Ist der richtige Partner gefunden und stimmen die Finanzen, entwickelt sich jedoch immer öfter der Wunsch nach einer Großfamilie.

Ein eigenes Haus, ein großes Auto können diese Eltern trotz der vielen Kinder finanzieren, und auch die in Deutschland mangelhafte Kinderbetreuung lässt sich privat organisieren, wenn Platz für ein Au-Pair-Mädchen oder Geld für eine Kinderfrau da ist.

Im Essener Stadtteil Bredeney, wo Bildung und Einkommen der Einwohner überdurchschnittlich ist stellt die Leiterin eines Gymnasiums fest: "wir haben in den unteren Jahrgängen zehn Schüler, die in Fünf-Kind-Familien aufwachsen."
Das Statistische Landesamt bestätigt den Trend. Im Jahr 2004 errechnete es, dass die acht Prozent gut verdienenden Haushalte mit einem Nettoeinkommen von mehr als 4000 Euro immerhin zwölf Prozent der Kinder bekommen. Sinkt das Einkommen, nimmt auch die Zahl der Kinder rapide ab: Die 44 Prozent der Haushalte, die zwischen 900 und 2000 Euro verdienen, bekommen 33 Prozent der Kinder. Und bei einem Einkommen von unter 900 Euro (14,6 Prozent der Haushalte) sinkt der Anteil der Kinder auf knapp fünf Prozent.

Auch der Soziologe und Familienforscher Kurt P. Bierschock ist überzeugt, dass vor allem Familien mit überdurchschnittlicher Bildung und überdurchschnittlichem Einkommen unter den Kinderreichen zu finden seien. Zwar sei die Arbeitsteilung meist traditionell organisiert und die Väter sorgten für den Hauptteil des Einkommens. Frauen gingen aber nicht mehr nur in der Mutterrolle auf.
19.05.2005

 

Geschrei entschlüsseln

Computer übersetzt Babys Schreien

Hilfe für überforderte Mütter?

High-Tech und Säuglinge

Nach dem Übersetzungsapparat für Hunde haben gewitzte Japaner nun ein Gerät erfunden, dass die Laute von Babys für deren Mütter entschlüsseln soll. Das Wissenschaftlerteam untersuchte das Verhalten von Müttern und ihren Babys - analysiert wurden dabei die Schreie der Kinder, ihr Mienenspiel und die Veränderung ihrer Körpertemperatur.

Parameter für die Übersetzung durch das Gerät sind unter anderem der Abstand zwischen Augenbrauen und Nasenspitze oder auch die Frequenz des Geschreis. Anhand derer wird der Wunsch des Babys ermittelt und in Worte gefasst.

Der projektleitende Neurobiologe wies darauf hin, dass viele junge Mütter mit der Erziehung ihrer Kinder überfordert seien und auf Grund immer schwächer werdender sozialer Bande auch immer öfter allein mit der Erziehung ihrer Kinder fertig werden müssten. Kritiker hingegen befürchten ein Mutter-Kind-Verhältnis, in dem ohne technische Hilfsmittel nicht mehr miteinander kommuniziert werden kann. Die Maschine dürfe nicht zum Vermittler zwischen Eltern und Kind werden.

Ein Prototyp des Baby-Übersetzers soll im Sommer fertig sein - die Markteinführung ist dann für das kommende Frühjahr geplant.

 

Cannabis boomt

Kiffen: Das Einstiegsalter sinkt

Joint unter Jugendlichen sehr beliebt

Zigaretten sind der erste Schritt

Jugendliche greifen immer häufiger und früher zum Joint. Hatten 1993 noch 16 Prozent der 12- bis 25-Jährigen schon mindestens einmal Haschisch geraucht, waren es im Jahr 2001 rund 26 Prozent. Auch das durchschnittliche Einstiegsalter sei in dieser Zeit stark gefallen und zwar von 17,5 auf 16,5 Jahre, teilte die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen (DHS/Hamm) mit.

Rund zehn Prozent der 16-Jährigen greifen nach DHS-Angaben zu dem am weitesten verbreiteten illegalen Rauschmittel.
Angesichts dieser Zahlen fordert die DHS fünf Millionen Euro von Bund und Ländern zur Bekämpfung des stetig steigenden Cannabiskonsums. Wegen des gesunkenen Einstiegsalters für die Droge solle das Geld auch in Präventionsprogramme für Jugendliche fließen, sagte DHS-Geschäftsführer Rolf Hüllinghorst.

Mehr als 50.000 Menschen in Deutschland sind ihm zufolge von dem Rauschmittel abhängig. Die Zahl der 12- bis 25-Jährigen, die innerhalb der letzten zwölf Monaten vor der Befragung mindestens einmal gekifft hatten, ist von 11 auf 13 Prozent gestiegen. Die Konsumraten seien in den alten und neuen Bundesländern weitgehend gleich.

In mehr als 1000 ambulanten Einrichtungen der Suchthilfe seien derzeit über 15.000 Menschen wegen Cannabismissbrauchs in Beratung. Erwiesen sei, dass das Rauschmittel eine Veranlagung für Psychosen verstärken und sie auslösen könne.

Da die meisten der Kiffer auch Zigaretten rauchten, müsse verstärkt gegen den Tabakkonsum gekämpft werden. Dazu gehöre ein generelles Rauchverbot an Schulen, forderte die DHS. Mehr als 100.000 junge Menschen wurden im Jahr 2003 wegen Kiffens angezeigt.
Der Gehalt des Rauschmittels THC (Tetrahydrocannabinol) im Haschisch sei nicht dramatisch gestiegen, sagte DHS-Vorstandsmitglied Jost Leune. Mehr als 60 Prozent der sichergestellten Haschischproben wiesen einen seit den 60er Jahren üblichen Gehalt von bis zu acht Prozent auf. Höhere THC-Gehalte als 18 Prozent würden in nur einem Prozent aller Proben festgestellt.
2004

 

Impfungen

Gefährliche Kinderkrankheiten

Kampagne für besseren Impfschutz

Praxisgebühr nicht erforderlich

In Deutschland werden noch immer Kinder mit schweren Behinderungen geboren oder sterben an angeblich harmlosen Krankheiten, weil der empfohlene Impfschutz vernachlässigt wird. Darauf macht die BKK24 mit einer bundesweit Informationskampagne aufmerksam und empfiehlt, die von Masern, Mumps und Röteln ausgehenden Gesundheitsgefahren nicht zu unterschätzen.

Weil konsequent geimpft wurde, ist seit 25 Jahren keine einzige Pockeninfektion mehr aufgetreten. Anders sieht es bei den von vielen Eltern noch als harmlos empfundenen Kinderkrankheiten aus. Während sie in anderen Ländern ausgerottet wurden, gibt es in Deutschland nach wie vor Epidemien mit zum Teil tödlichen Folgen. Deshalb übernehmen alle gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für die empfohlenen Vorsorgemaßnahmen. Dazu zählen auch der Schutz vor Diphterie, Kinderlähmung und Keuchhusten.

Doch warum wird auf die Vorbeugung noch zu oft verzichtet? "Einige Eltern haben Angst vor den Impfreaktionen", meint die beratende Ärztin der BKK24. "Und viele glauben auch, dass ein Durchstehen von Kinderkrankheiten zur natürlichen Entwicklung gehört." Wie es wirklich ist, darüber klärt die Krankenkasse mit kostenlosen Informationsschriften auf. Sie können unter Telefon 05724 9710 oder im Internet unter www.bkk24.de abgerufen werden.

"Ziel der Kampagne ist auch die Aufklärung darüber, dass der Impfschutz gegen Kinderkrankheiten kostenlos und frei von Praxisgebühr ist", ergänzt BKK24-Vorstand Friedrich Schütte. Als zusätzlichen Anreiz habe man ein Bonussystem entwickelt. Wer sich um die Gesundheitsvorsorge nicht nur seiner Kinder kümmert, bekommt dafür Leistungen im Wert von bis zu zwei Monatsbeiträgen erstattet. Teilnehmer des ebenfalls kostenlosen Programms "Baby & Co." werden von der Krankenkasse zudem an alle Vorsorge- und Impftermine erinnert.
20. Mai 2005

 

Kostenfalle Handy

Jugendliche Handy-Nutzer: Vorsicht, Abzocke!

Schutz vor der Schuldenfalle

Spezielle Youngster-Tarife und andere Hilfsmittel

Klingelton-Downloads, Flirtlines oder TV-Votings – immer mehr Jugendliche geraten über verlockende Service-Angebote für das Handy in die Schuldenfalle. Laut dem Bundesverband Deutscher Inkasso- Unternehmen (BDIU) stehen die Teenies im Durchschnitt mit 450 Euro in der Kreide. Die gute Nachricht: Mit speziellen Teenie-Tarifen der Mobilfunk-Anbieter bekommen Eltern die Kosten ihrer Sprösslinge in den Griff. Darüber berichtet die Zeitschrift „connect“ (Heft 06/2005, 19. Mai).

Bei T-Mobile heißt der spezielle Tarif für Jugendliche „CombiCard Teens“, bei Vodafone „CallYa Junior“. Beide sind nur als Zusatz zu einem Laufzeitvertrag eines Elternteils zu haben. Die Anwahl teurer Service-Nummern (0190, 0900, 0137, 0138 etc.) ist jeweils automatisch gesperrt. Wem das nicht ausreicht, der kann auch die WAP- Nutzung sowie teure Telefonate ins und im Ausland untersagen. Weiterer Vorteil: Die Eltern entscheiden, welchen Betrag ihr Nachwuchs pro Monat vertelefonieren darf. Pluspunkt: Die Abfrage der Mobilbox ist bei beiden Angeboten gratis und der SMS-Versand mit 15 Cent pro Nachricht vier Cent günstiger als üblich.

Wer keinen Handy-Vertrag besitzt oder abschließen möchte, dem rät „connect“ zu einer Prepaid-Karte der Anbieter Schwarzfunk oder Tchibo. Im Schwarzfunk-Tarif kosten netzinterne Gespräche nur 25 Cent pro Minute. SMS können innerhalb des gleichen Netzes für 12 Cent verschickt werden, aber auch in Fremdnetze ist eine SMS mit 15 Cent preiswert. Nachteil: Eine Sperrung von 0190er-Nummern muss beantragt werden. Im Tchibo-Tarif sind 0190-0 und 0190-8-Nummern automatisch gesperrt. Dafür ist der Gesprächspreis mit durchgängig 35 Cent pro Minute höher.

Für Renate Künast, Bundesministerin für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft, reichen diese Maßnahmen einzelner Anbieter nicht aus. Die Ministerin im „connect“-Interview: „Wir bereiten derzeit eine Reihe von Änderungen und Ergänzungen des Telekommunikationsgesetzes vor, die die Informationspflichten der Anbieter zu Gunsten der Kunden erhöhen.“ Das Gesetz, das unter anderem die Service-Anbieter bei ihrer Werbung zu einer gut lesbaren Preisangabe verpflichtet, soll laut Künast im Sommer 2005 in Kraft treten.
20. Mai 2005

 
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