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Seite << 1 >> FehlurteileFalsches Urteil einer RichterinBerufung auf den KoranLangsame Korrekturmaßnahmen der JustizErst kürzlich ging die angebliche Fehlentscheidung einer Richterin durch alle Medien. Als sich eine islamische Frau von ihrem schlagenden Ehemann scheiden wollte, verweigerte die Richterin die schnelle Scheidung. Das Urteil schlug hohe Wellen, Deutsche empörten sich, nun hat die Justiz den Auftrag, die Entscheidung zu korrigieren.
Teilweise werden sogar Forderungen nach Disziplinarmaßnahmen gegen die Richterin laut. Ob dies so angebracht ist, mag bezweifelt werden, denn niemand kann sie der völligen Missachtung der Grundrechte der Ehefrau beschuldigen: Sie übergab die gemeinsame Wohnung der Betroffenen zur alleinigen Nutzung und verbot ihrem Mann, auch nur in ihre Nähe zu kommen.
Allerdings verbieten auch grundsätzliche Einstellungen Disziplinarmaßnahmen bei einem Fehlurteil. Richter sollen sich auch bei unangenehmen Urteilen nicht vor Bestrafungen fürchten müssen, weshalb das Grundgesetz die richterliche Unabhängigkeit sichert. Politiker sind nicht zur Absetzung fehlender Richter befugt; im Fall eines offensichtlichen Fehlurteils hat eben die nächste Instanz die Entscheidung zu widerrufen.
Aber ob die deutsche Justiz tatsächlich keinen Anlass zur Sorge gibt, sei angezweifelt. Das Frankfurter Amtsgericht nahm die Richterin zwar aufgrund von Befangenheit aus dem aktuellen Gerichtsstreit heraus, doch diese Entscheidung zog sich erstaunlich lange hin. Seite << 1 >>
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