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Fehlurteile

Falsches Urteil einer Richterin

Berufung auf den Koran

Langsame Korrekturmaßnahmen der Justiz

Erst kürzlich ging die angebliche Fehlentscheidung einer Richterin durch alle Medien. Als sich eine islamische Frau von ihrem schlagenden Ehemann scheiden wollte, verweigerte die Richterin die schnelle Scheidung. Das Urteil schlug hohe Wellen, Deutsche empörten sich, nun hat die Justiz den Auftrag, die Entscheidung zu korrigieren.

Teilweise werden sogar Forderungen nach Disziplinarmaßnahmen gegen die Richterin laut. Ob dies so angebracht ist, mag bezweifelt werden, denn niemand kann sie der völligen Missachtung der Grundrechte der Ehefrau beschuldigen: Sie übergab die gemeinsame Wohnung der Betroffenen zur alleinigen Nutzung und verbot ihrem Mann, auch nur in ihre Nähe zu kommen.
Dies genügte zum Schutz der Frau, weshalb die sofortige Scheidung nicht mehr zwingend notwendig war.

Allerdings verbieten auch grundsätzliche Einstellungen Disziplinarmaßnahmen bei einem Fehlurteil. Richter sollen sich auch bei unangenehmen Urteilen nicht vor Bestrafungen fürchten müssen, weshalb das Grundgesetz die richterliche Unabhängigkeit sichert. Politiker sind nicht zur Absetzung fehlender Richter befugt; im Fall eines offensichtlichen Fehlurteils hat eben die nächste Instanz die Entscheidung zu widerrufen.
Gerechtfertigt sind Disziplinarmaßnahmen gegen Richter nur bei Ordnungsverstößen, so z.B. Trunkenheit am Arbeitsplatz oder Aktendiebstahl.
Die Richterin hätte sich nur bei einer vorsätzlichen falschen Anwendung des Rechts einer strafbaren Rechtsbeugung schuldig gemacht, was jedoch in diesem Fall nicht anzunehmen ist.

Aber ob die deutsche Justiz tatsächlich keinen Anlass zur Sorge gibt, sei angezweifelt. Das Frankfurter Amtsgericht nahm die Richterin zwar aufgrund von Befangenheit aus dem aktuellen Gerichtsstreit heraus, doch diese Entscheidung zog sich erstaunlich lange hin.
Die Rechtsanwältin der Ehefrau stellte den Befangenheitsantrag bereits im Januar. Im Regelfall wird die Entscheidung innerhalb einer Woche getroffen, doch diesmal klärte sich die Angelegenheit erst im März.
Das Gericht nannte die Richterin erst dann befangen, als der Fall bereits durch die Medien ging. Dieses Beinahe-Versagen der Korrekturstellen unserer Justiz ist fast peinlicher als die Fehlentscheidung der Richterin.

 
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