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The Au Pair and Nanny's Guide
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Au Pair Dänemark

Als Aupair oder Erzieherin in Dänemark

Arbeiten in Dänemark, Grönland und auf den Färöern

Alter

Das Aupair muß zwischen 17 und 30 Jahre alt sein. Bei Bewerberinnen unter 18 Jahren, hat der Inhaber des Sorgerechts den Au-Pair-Vertrag mitzuunterzeichnen.

Sprachkenntnisse

Gute Englischkenntnisse werden vorausgesetzt; ferner sollten Grundkenntnisse des Dänischisch en vorhanden sein. Das Dänische ist wie alle skandinavischen Sprachen wegen der engen Verwandtschaft mit dem Deutschen leicht erlernbar.

Besonderheiten

Zur Erlangung einer Aufenthaltsgenehmigung muß mindestens ein Elternteil der Gastgeberfamilie dänischer Staatsangehöriger sein.
Die Genehmigung muß vor der Abreise durch Vorlage eines Au-Pair-Vertrages mit der dänischen Familie erteilt worden sein.

Einreise

Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis

EU-Bürger, darunter auch deutsche, österreichische und Schweizer Staatsangehörige, die sich länger als 3 Monate in Dänemark aufzuhalten und zu arbeiten beabsichtigen, können nach der Einreise eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Dazu wende man sich am besten bereits vor der Abreise an das nächstgelegene dänische Konsulat. EU-Bürger benötigen keine Arbeitserlaubnis. Die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis die sich über einen längeren Aufenthalt als drei Monate hinaus erstreckt, kann jedoch verweigert werden, wenn binnen dieser Zeit keine Erwerbstätigkeit aufgenommen worden ist.

Nach dem Dänischen Ausländergesetz § 9, Stk. 2, Abs. 4: gilt für Au-Pairs Folgendes:

Mitzubringen sind:

  • Antragsformular (rot, zweifach) und eine Einverständniserklärung
  • Zwei Fotos
  • Au-Pair-Vertrag (4-105), aus dem Arbeitszeiten und finanzielle Verhältnisse hervorgehen.
  • (die Verwaltungsgebühren belaufen sich auf etwa 100 Euro)

Der Antrag Antrag ist beim Dänischen Generalkonsulat in Ihrem Bundesland bzw. bei der Botschaft einzureichen.

Näheres unter:

www.daenemark.org
www.udlst.dk
Reisetops

Weitere gute Quellen für Deutsche ist das Merkblatt Dänemark vom Bundesverwaltungsamt

Auskünfte während des Aufenthaltes in Dänemark erteilt die Ausländerbehörde: Udlændingenstyrelsen www.udlst.dk, die auch Anträge auf Aufenthaltserlaubnis im Bereich Kopenhagen bearbeitet. Außerhalb Kopenhagens ist die örtliche Polizei zuständig.

Fragen zum Aufenthalt in Dänemark usw. beantwortet auch die Deutsche Botschaft in Kopenhagen.
Anschrift:
Forbundsrepubliken Tysklands Ambassade
Stockholmsgade 57
DK-2100 København Ø

Angehörige anderer Länder müssen der entsprechenden konsularischen Vertretung ihres Landes in Dänemark ihre Fragen vorlegen.

Anmeldefristen

Die Antrittstermine liegen bedingt durch den Beginn des Schuljahres meist im September und Januar / Februar.

Kosten

Normalerweise verlangen Aupair-Agenturen keine Vermittlungsgebühr; andernfalls sind diese wie die Kosten für Anreise und Sprachkurs selbst zu tragen.

Leistungen

Sozial- und Krankenversicherung (länderunabhängig),
Taschengeld in Höhe von rund 190-250 EUR pro Monat.
Die Kosten für die Monatskarte zur Benutzung des öffentlichen Nahverkehrs trägt die Familie.

Kündigung, vorzeitiger Abbruch, Wechselaupairs

Aus verschiedenen Gründen kann immer wieder mal eine Auflösung des Arbeitsverhältnisses angeraten sein.
Liegt nicht gerade ein gravierender Grund vor, so sollte beiderseits eine Kündigungsfrist von mindestens einer, besser zwei Wochen, auch gerade im Interesse der Kinder, eingehalten werden. Tatsächlich halten sich die Partner oft nicht daran.
Nur Aupairs, die über eine Agentur abgesichert sind, haben gute Aussichten auf eine nahtlose Weitervermittlung.
Zahllos sind die Hilferufe ratloser Au Pairs, die quasi auf der Straße stehen, weil sie ohne zuverlässigen Aupairvermittler ins Land gekommen sind.
Mangels Informationen und Bewerbungsunterlagen zur Gastfamilie bzw. zum Aupair können die so kontaktierten Au Pair Agenturen auch kaum eingreifen. Zudem sehen sie den Zweck ihrer Tätigkeit auch nicht darin, Suppen, die sie sich nicht eingebrockt haben, auslöffeln zu sollen.
Diese Probleme umgeht, wer sich über eine der der Au-Pair-Box angeschlossenen Agenturen vermitteln läßt. Alle Agenturen arbeiten mit Partnern im Ausland, so daß binnen kurzem eine Umvermittlung zustande kommen wird.

Besonderheiten

Dänemark hat das sog. "European Agreement on au-pair placement" des Europarats unterzeichnet.
Aupairs wird daher eine Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung auf der Grundlage des „Rechts auf freie Arbeitsplatzwahl“ gemäß den EU-Richtlinien erteilt.
Der Aupair-Arbeitsvertrag stützt sich auf die Bestimmungen des dänischen Gehilfengesetzes, "Medhjælperloven".

Ausnahmen

Auf Aupairs, die in einem privaten Haushalt gegen Bezahlung beschäftigt werden, kommen im Falle eines Arbeitsunfalls keine größeren Kosten zu, da sie durch die Arbeitsunfallversicherung geschützt sind.
Bei einem längeren Aufenthalt des Aupairs ist es der Familie möglich, eine Sonderversicherung wie auch eine Zusatzunfall- oder Hausratsversicherung abzuschließen.
Das Amt für Arbeitsunfälle in Dänemark erteilt bei weiteren Fragen nähere Auskünfte.

Krankenversicherung

Beim Einwohnermeldeamt registrierte Aupairs werden automatisch nach einer Frist von 6 Wochen versichert. Bei aus anderen EU-Ländern Zugezogenen entfällt nach den Bestimmungen der EU-Verordnung Nr. 1408/71 die Wartezeit, sofern vor der Abreise im Heimatland eine Krankenversicherung bestand.
Behandlungen in der Notaufnahme werden kostenlos gewährleistet.

Angehörige anderer EU-Länder unter 18 Jahren, die zu Hause nicht versichert waren und daher den Wartezeitbestimmungen unterliegen, werden gleich nach dem Umzug voll versichert, wenn sie das Formular E 109 bereits ausgefüllt mit nach Dänemark bringen. Unter der Voraussetzung, daß einer der beiden Elternteile krankenversichert ist, haben diese die Pflicht, die Behandlungskosten zu decken. Da nicht unbedingt alle Risiken abgesichert sind, empfiehlt es sich, zusätzlich eine Versicherung abzuschließen.

Hier ein gutes Angebot über einen umfassenden Versicherungschutz.

Steuern

Die Höhe der zu zahlenden Steuern hängt von der Dauer des Arbeitsvertrags und der Vergütung ab.

Erwerb eines dänischen Führerscheins

Wer keinen Wohnsitz in Dänemark habt, darf während eines vorübergehenden Aufenthaltes in Dänemark ein Fahrzeug führen, sofern er im Besitz eines internationalen oder eines nationalen Führerscheins ist.
Bei längeren Aufenthalten gilt: Inhaber eines gültigen ausländischen Führerscheins wird ohne vorherige Prüfung ein dänischer Führerschein ausgestellt, der dem ausländischen entspricht. Voraussetzung ist, daß die betreffende Person in Dänemark wohnhaft ist.

Ausländer können nach Besuch des gewöhnlichen Fahrschulunterricht in Dänemark die theoretische Prüfung auf Deutscher oder Englisch ablegen, müssen dabei aber einen Dolmetscher auf eigene Kosten zu der Prüfung mitbringen.
Näheres beim Führerscheinbüro bei der örtlichen Polizei ("Kørekortkontoret") in Dänemark.

Besondere Regionen

Bei Interesse an einer Tätigkeit auf Grönland wende man sich an:
Grønlands Hjemmestyre
Grønlands Repræsentation
Strandgade 91, 3.sal
DK-1016 Kopenhagen K
Tel. (0045) 32 83 38 00
www.nanoq.gl/ghsdk

Bei Interesse an einer Stelle auf den Färören erkundige man sich bei:
Færøernes Repræsentationskontor
Hovedvagtsgade 8, 2.
DK-1103 Kopenhagen K

Näheres über die Färöer bei
Deutsch-Färöischer Freundeskreis
http://www.faeroeer.de
Tel.: (0045) 33 14 08 66

Hier mehr zu Dänemark und weiteren skandinavischen Ländern.

Bewerbung

Am besten bewirbt man sich nun hier. Hinter der Au-Pair-Box steht eine eine Reihe guter und zuverlässiger Agenturen.
Hier geht´s zur Bewerbung für Aupairs und hier für ausgebildete Erzieherinnen.

Sprachkurse

    Sproghøjskolen På Kalø
    (Sprachhochschule Kalø)
    Skovridervej 1
    DK-8410 Rønde
    Tel. (0045) 86 37 12 86 und 86 37 12 08
    www.kalo.dk/sprog/

    Den Internationale Højskole I Helsingør
    (Internationale Hochschule in Helsingør)
    Montebello Allé 1
    DK-3000 Helsingør
    Tel. (0045) 49 21 33 61

    Højskole Askov
    (Hochschule Askov)
    in Zusammenarbeit mit:
    Det Danske Kulturinstitut
    (Dänisches Kulturinstitut)
    Kultorvet 2, DK-1175 Kopenhagen K.
    Tel. (0045) 33 13 54 48
    www.kulturnet.dk/homes/dki/

    Højskolen Østersøen
    (Heimvolkshochschule Østersøen)
    (Sprachenvermittlung in ein- und mehrwöchigen Kursen)
    Højskolen Østersøen
    Flensborgvej 48-50, DK-6300 Aabenraa
    Tel. (0045) 74 62 47 00
    Fax (0045) 74 62 47 01
    http://www.hojoster.dk/

    Folkehøjskole Svendborg/Folkehøjskole Vrå
    (Volkshochschule Svendborg/Volkshochschule Vrå)
    (in Zusammenarbeit mit dem Dänischen Kulturinstitut)
    in Zusammearbeit mit:
    Det Danske Kulturinstitut
    (Dänisches Kulturinstitut)
    Kultorvet 2, DK-1175 Kopenhagen K.
    Tel. (0045) 33 13 54 48
    www.kulturnet.dk/homes/dki/

     
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