Au Pair Box
 
Menü        
Introduction 
Au pair registration 
Family registration 
News 
Blackboard 
Holiday Jobs 
Gallery 
Agencies 
Service for agencies 
Links 
Tell a friend 
Imprint 

The Au Pair and Nanny's Guide
To Working Abroad, order here
cover

Work abroad
Work Your Way
Around the World, order
here
 
Seite
<< 1 >> 

Nicht-EU-Staaten

Formalitäten und Behördengänge bei Aupairs aus Nicht EU-Ländern

Behördenleitfaden bei Aupairs aus Nicht-EU-Staaten

Aupair-Bewerberinnen und Bewerber aus visumpflichtigen Staaten müssen beim deutschen Konsulat in ihrem Heimatland Botschaft ein Aupair-Visum beantragen.

Aupair-Visum

Erforderliche Unterlagen, Einladungsbrief - erster Schritt
Beizubringen ist ein von der Gastfamilie und einer zugelassenen Agentur unterschriebener Einladungsbrief, aus dem ersichtlich ist, daß der Aufenthalt den vorgeschriebenen Zweck, nämlich Sprachstudien erfüllt.
Irrig ist die Annahme vieler Familien, ein Aupair könne ja hier erst Deutsch lernen. Sinn des Aupair-Daseins ist es, Kenntnisse der Sprache und Kultur des Gastlandes zu vertiefen, nicht aber, sich diese von Grund auf anzueignen.
Der Brief muß auch Aussagen über die Höhe des Taschengeldes, die Arbeitszeiten, den Urlaub laut gesetzlicher Bestimmungen, freie Kost und Logis ("Lebensunterhalt", n. § 84 Ausländergesetz) enthalten.
Die Familie muß ferner im Einladungsschreiben versichern, für eine ordnungsgemäße Anmeldung beim Einwohnermeldeamt zu sorgen sowie die Kosten für eine Versicherung im Krankheitsfall, bei Unfall und Haftpflichtschäden zu tragen.

Der Einladungsbrief geht im Original mit dem Au-pair-Vertrag in dreifacher Ausfertigung per Postweg an das Aupair, das je ein unterschriebenes Exemplar an die Gastfamilie bzw. den Aupairvermittler zurücksendet.

Konsulat, Sprachtest - erster Schritt

Es folgt nun meist ein Deutschtest auf dem Konsulat selbst oder durch ein vom Konsulat beauftragtes Sprachinstitut. Zwar sind irgendwelche Bescheinigungen und Zeugnisse von Sprachschulen, Universitäten u.a. Instituten u.U. hilfreich, aber aufgrund von Mißständen in der Vergangenheit wird sicherlich eine Sprachprüfung stattfinden.

Konsulat, Visumsantrag - zweiter Schritt

Nach erfolgreichem Sprachtest folgt der eigentliche Visumsantrag, zu dem das Au-pair mit diversen Dokumenten bei der Visumsstelle des deutschen Konsulats im Heimatland (in den Hauptstädten meist bei den Botschaften angesiedelt) vorstellig wird.
Die geforderten Dokumente sind: das Einladungsschreiben, der Au-pair Vertrag, der Reisepaß, drei Paßfotos und ein Gesundheitszeugnis (nicht älter als drei Monate).

Ausländerbehörde, Aupairvisa-Anfrage - erster Schritt

Das Konsulat stellt nun über das Bundesverwaltungsamt in Köln eine „Aupairvisa-Anfrage“ an die zuständige Ausländerbehörde.
Diese wird nun die Unterzeichnung einer Verpflichtungserklärung von der Gastfamilie verlangen, mit dem Inhalt, daß die Familie alle Kosten im Falle einer Abschiebung u.ä. zu tragen habe.
Manche Behörden fordern eine Verdienstbescheinigung und bzw. oder einen Wohnungsnachweis (z.B. Mietvertrag), der die Größe des Hauses bzw. die der Wohnung erkennen läßt.

Ausländerbehörde, Arbeitserlaubnisverfahren - zweiter Schritt

Bestehen keine Bedenken, so teilt die Ausländerbehörde dem lokalen Arbeitsamt entweder mit, daß dort das Arbeitserlaubnisverfahren durchgeführt werden kann, oder es führt dieses in eigener Regie durch. Die Familie hat wiederum ein Formular auszufüllen und samt Aupair-Vertrag unterzeichnet einzureichen.

Der von Arbeitsagentur bzw. Ausländerbehörde bewilligte Antrag geht nun über das Bundesverwaltungsamt ans Konsulat retour, das dem Aupair in spe einen Sichtvermerk im Pass erteilt, also ein vorläufiges Visum auf drei Monate. Nur höchst selten wird ein Konsulat das Visum gleich auf ein Jahr ausstellen.
Aufpassen: sollte einmal die Zweckbestimmung, also die Beschäftigungserlaubnis im Paß fehlen, so ist gleich nach Einreise bei der lokalen Arbeitsagentur zu reklamieren und ein Antrag auf das Arbeitsgenehmigungsverfahren zum Erhalt der Beschäftigungserlaubnis zu stellen.
Au-pairs mit Sichtvermerk im Paß müssen vor Ablauf der Gültigkeit bei ihrer zuständigen Ausländerbehörde einen Antrag auf Verlängerung stellen.
Möglich sind weitere neun Monate. Dazu sind nochmals die üblichen Unterlagen wie Paß, drei Fotos und ggf. Kopien von Einladungsbrief, Aupair-Vertrag und Gesundheitszeugnis vorzuweisen.

Alle Verwaltungsgebühren, also beispielsweise die zur Visumsverlängerung, trägt die Gastfamilie.
Die Familie hat sein Aupair binnen drei Tagen nach Eintreffen bei der zuständigen polizeilichen Meldebehörde (normalerweise Einwohnermeldeamt) anzumelden sowie auch die Ausländerbehörde über die Ankunft des Aupairs in Kenntnis zu setzen.
Ferner ist Sorge zu tragen, daß die Versicherung über den Einreisetag Bescheid erhält, so daß auch von Anfang an ein ordentlicher Versicherungsschutz gewährleistet ist.

Beendigung des Aupair-Aufenthalts

Nach Ende der Tätigkeit des Aupairs in der Familie, auch bei vorzeitigem Abbruch o.ä. hat die Familie ihr Au-pair wieder bei der Meldebehörde abzumelden.

Sorgen Sie vor Eintreffen Ihres Aupairs für den entsprechenden Versicherungsschutz.

 
Seite
<< 1 >>