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Seite << 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 >> Kostenbeteiligung - SprachkurseAupairs - Gesetzlichen BestimmungenKostenbeteiligung bei SprachkursenDie Agentur für Arbeit hat ihr Merkblatt für Familien überholt.
Tätigkeiten und Pflichten eines Au-pairsI. Aufgaben eines Au-pairsAllgemeine Tätigkeiten und PflichtenDie täglichen Aufgaben eines Au-pairs sind sehr unterschiedlich. Sie hängen ganz von der Eigenart und dem Lebensstil der Familie ab, die das Au-pair bei sich aufgenommen hat.
Zum Alltag eines Au-pairs zählen im allgemeinen:
Nicht zu den Aufgaben eines Au-pairs gehört die Kranken- und Altenpflege (Betreuung pflegebedürftiger Familienangehöriger). II. Rechte und PflichtenDas „Europäische Abkommen über die Au-pair-Beschäftigung“ enthält Rahmenvorschriften über die Lebens- und Arbeitsbedingungen, den Sprachunterricht, die soziale Sicherung sowie über die Rechte und Pflichten der Gastfamilie und des Au-pairs. Dieses Abkommen wurde zwar von der Bundesrepublik Deutschland nicht ratifiziert, es wird jedoch in der Praxis im Allgemeinen nach ihm verfahren. Hinzu kommen, da man das Au-pair-Verhältnis in Deutschland schon seit vielen Jahren kennt, gewisse Gepflogenheiten. Formalitäten und Behördengänge bei Aupairs aus Nicht EU-LändernBehördenleitfaden bei Aupairs aus Nicht-EU-StaatenFormales und Prozedere bei der Bewerbung von AupairsAupair-Bewerberinnen und Bewerber aus visumpflichtigen Staaten müssen beim deutschen Konsulat in ihrem Heimatland Botschaft ein Aupair-Visum beantragen.Aupair-VisumErforderliche Unterlagen, Einladungsbrief - erster Schritt Beizubringen ist ein von der Gastfamilie und einer zugelassenen Agentur unterschriebener Einladungsbrief, aus dem ersichtlich ist, dass der Aufenthalt den vorgeschriebenen Zweck, nämlich Sprachstudien erfüllt. Irrig ist die Annahme vieler Familien, ein Aupair könne ja hier erst Deutsch lernen. Sinn des Aupair-Daseins ist es, Kenntnisse der Sprache und Kultur des Gastlandes zu vertiefen, nicht aber, sich diese von Grund auf anzueignen. Der Brief muss auch Aussagen über die Höhe des Taschengeldes, die Arbeitszeiten, den Urlaub laut gesetzlicher Bestimmungen, freie Kost und Logis ("Lebensunterhalt", n. § 84 Ausländergesetz) enthalten. Die Familie muss ferner im Einladungsschreiben versichern, für eine ordnungsgemäße Anmeldung beim Einwohnermeldeamt zu sorgen sowie die Kosten für eine Versicherung im Krankheitsfall, bei Unfall und Haftpflichtschäden zu tragen. Der Einladungsbrief geht im Original mit dem Au-pair-Vertrag in dreifacher Ausfertigung per Postweg an das Aupair, das je ein unterschriebenes Exemplar an die Gastfamilie bzw. den Aupairvermittler zurücksendet.Konsulat, SprachtestErster Schritt Es folgt nun meist ein Deutschtest auf dem Konsulat selbst oder durch ein vom Konsulat beauftragtes Sprachinstitut. Zwar sind irgendwelche Bescheinigungen und Zeugnisse von Sprachschulen, Universitäten u.a. Instituten u.U. hilfreich, aber aufgrund von Missständen in der Vergangenheit wird sicherlich eine Sprachprüfung stattfinden.Zweiter Schritt Nach erfolgreichem Sprachtest folgt der eigentliche Visumsantrag, zu dem das Au-pair mit diversen Dokumenten bei der Visumsstelle des deutschen Konsulats im Heimatland (in den Hauptstädten meist bei den Botschaften angesiedelt) vorstellig wird. Die geforderten Dokumente sind: das Einladungsschreiben, der Au-pair Vertrag, der Reisepass, drei Passfotos und ein Gesundheitszeugnis (nicht älter als drei Monate). Ausländerbehörde, Aupairvisa-AnfrageErster Schritt Das Konsulat stellt nun über das Bundesverwaltungsamt in Köln eine Aupairvisa-Anfrage an die zuständige Ausländerbehörde. Diese wird nun die Unterzeichnung einer Verpflichtungserklärung von der Gastfamilie verlangen, mit dem Inhalt, dass die Familie alle Kosten im Falle einer Abschiebung u.ä. zu tragen habe. Manche Behörden fordern eine Verdienstbescheinigung und bzw. oder einen Wohnungsnachweis (z.B. Mietvertrag), der die Größe des Hauses bzw. die der Wohnung erkennen lässt.Zweiter Schritt Bestehen keine Bedenken, so teilt die Ausländerbehörde der lokalen Arbeitsagentur entweder mit, dass dort das Arbeitserlaubnisverfahren durchgeführt werden kann, oder es führt dieses in eigener Regie durch. Die Familie hat wiederum ein Formular auszufüllen und samt Aupair-Vertrag unterzeichnet einzureichen. Der von Arbeitsagentur bzw. Ausländerbehörde bewilligte Antrag geht nun über das Bundesverwaltungsamt ans Konsulat retour, das dem Aupair in spe einen Sichtvermerk im Pass erteilt, also ein vorläufiges Visum auf drei Monate. Nur höchst selten wird ein Konsulat das Visum gleich auf ein Jahr ausstellen. Aufpassen: sollte einmal die Zweckbestimmung, also die Beschäftigungserlaubnis im Pass fehlen, so ist gleich nach Einreise bei der lokalen Arbeitsagentur zu reklamieren und ein Antrag auf das Arbeitsgenehmigungsverfahren zum Erhalt der Beschäftigungserlaubnis zu stellen. Au-pairs mit Sichtvermerk im Pass müssen vor Ablauf der Gültigkeit bei ihrer zuständigen Ausländerbehörde einen Antrag auf Verlängerung stellen. Möglich sind weitere neun Monate. Dazu sind nochmals die üblichen Unterlagen wie Pass, drei Fotos und ggf. Kopien von Einladungsbrief, Aupair-Vertrag und Gesundheitszeugnis vorzuweisen. Alle Verwaltungsgebühren, also beispielsweise die zur Visumsverlängerung, trägt die Gastfamilie. Die Familie hat sein Aupair binnen drei Tagen nach Eintreffen bei der zuständigen polizeilichen Meldebehörde (normalerweise Einwohnermeldeamt) anzumelden sowie auch die Ausländerbehörde über die Ankunft des Aupairs in Kenntnis zu setzen. Ferner ist Sorge zu tragen, dass die Versicherung über den Einreisetag Bescheid erhält, so dass auch von Anfang an ein ordentlicher Versicherungsschutz gewährleistet ist. Beendigung des Aupair-AufenthaltsNach Ende der Tätigkeit des Aupairs in der Familie, auch bei vorzeitigem Abbruch o.ä. hat die Familie ihr Au-pair wieder bei der Meldebehörde abzumelden.Sorgen Sie vor Eintreffen Ihres Aupairs für den entsprechenden Versicherungsschutz. Behördengänge bei Aupairs aus EU-MitgliedsländernAu Pairs aus Ländern der Europäschen UnionAupairs aus den Beneluxstaaten - Belgien , Luxemburg, Niederlande - Großbritannien - England, Schottland, Wales, Nordirland - Irland, Frankreich, Italien, Spanien, Portugal, Zypern, Griechenland, Österreich, skandinavische Länder - Dänemark, Finnland, Schweden, Norwegen
Vertrag zwischen Au-Pair und GastfamilieRechtliche Grundlagen zum AupairaufenthaltVertragliche Regelungen zwischen Au-Pair und GastfamilieEinfach zu gestalten ist das Vertragsverhältnis zw. Gastfamilien in Deutschland und Österreich zu Aupairs aus Mitgliedsstaaten der Europäischen Union. Grundsätzlich kann jede Familie die Beziehungen mit seinem Aupair innerhalb der gesetzlichen Bestimmungen selbst aushandeln, da Vertragsfreiheit herrscht. Auf den folgenden Seiten finden Familien eine Art Behördenleitfaden mit allem Wissenswerten zum Prozedere, das sie und ihr Au Pair zu durchstehen haben, bis das neue Familienmitglied endlich in der Familie eintrifft. Unterschieden wird grundsätzlich zw. solchen Aupairs aus den Mitgliedsländern der EU, mit Besonderheiten bei den neu hinzugetretenen, sowie solchen aus Nichtmitgliedsstaaten, wobei auch dort wieder einige Länder - anscheinend die "reichen" und "weißen" - einen Vorzugsstatus genießen. Dazu hier Details der Bundesanstalt für Arbeit zur Au-pair-Beschäftigung.Erster Schultag
Eltern-Kursbuch GrundschuleKeine Angst vor der SchuleEltern-Kursbuch Grundschule | Cornelsen Verlag | 320 Seiten, mit Fotos | 19,95 Euro | von Horst Bartnitzky Der erste Schultag kann - nicht nur für die Kinder! - sehr stressig sein. Schließlich will man den Sprösslingen von Anfang an jedwege Unterstützung bieten. Während im Kindergarten noch alles eitel Sonnenschein ist, fängt, sobald der erste Schultag näher rückt, das Bauchgrimmen an.
Scientology wirbt mittels Nachhilfe
Kirchen und PrunkgebäudeEine Sekte will Kirche werdenDie Eröffn Klassiker sind die Bücher Ursula Cabertas geworden, die übrigens auch in dem Film erscheint. Neuester Titel: Scientology: Die ganze Wahrheit.
Nette Kinderbücher
Heile, heile Segen für Knirpse von heuteKrankengeschichten, Essens-Trara und Beulen von Mama MuhWer mit Kindern zu tun hat, kennt den ständigen Kampf ums Essen („Nein! Ess ich nicht!“) oder das Geschrei beim Onkel Doktor. Gesundheit ist aber heute eines der höchsten Güter der Menschheit, und es ist wichtig, schon früh darüber Bescheid zu wissen. Was passiert im Krankenhaus? Kann man sich vielleicht doch überwinden, Erbsen und Tomaten zu essen – und kann das vielleicht sogar Spaß machen? Was tun, wenn man sich eine Beule zugezogen hat? Das alles und noch vieles mehr auf spielerische Weise zu vermitteln hat sich der Kinderbuchwettbewerb „Fit von klein auf“ unter der Schirmherrschaft des Bundesgesundheitsministeriums zum Ziel gesetzt. Die schönsten, witzigsten und informativsten Bücher für junge Kranke und Gesunde im Alter von 3 bis 9 Jahren hat der Wettbewerb unter Leitung von Janosch zusammengestellt.
Nein! Tomaten ess ich nicht! Gabriel Verlag | 128 Seiten | 8,90 Euro | von Erwin Grosche, Heike Herold
Personalisierte Kinderbücher
Geschenke für KinderTitelhelden selbstgemachtWelches Kind träumte nicht davon, Held oder Heldin eines Buches zu sein? Eine indivuelle neue Geschenkidee sind die personalisierten Abenteuer- und Lehrbücher von Gerstenberger. In einem spannenden und lehrreichen Bilderbuch entdeckt sich das Kind selbst als Titelheld, sogar seine Freunde spielen in der Geschichte mit. Beruhigend ist, dass alle 28 momentan im Angebot befindlichen Kinderbücher absolut gewaltfrei sind. Die Bücher werden individuell gedruckt und von Hand gebunden. Ob es Ihre Kinder, Enkel, Nichten, Neffen oder Patenkinder sind, mit diesen personalisierten Abenteuer- und Lehrbüchern bereiten Sie jedem eine ganz besondere Freude. Ihre persönliche Widmung (freie Textwahl) wird auf der ersten Seite Ihres Buches abgedruckt, was es wirklich zu einem unvergesslichen Geschenk macht - beispielsweise zum Schulanfang. Ist doch der erste Schultag einer der wichtigsten Tage im Leben eines Menschen. Wer sich also den Kopf über den Inhalt der Schultüte zerbricht und nicht nur auf Radiergummi und Bleistift zurückgreifen möchte, der liegt mit diesem Buch bestimmt richtig. Denn das Buch "Mein Schulanfang" schildert das aufregende Erlebnis der Einschulung und weckt die Vorfreude und Neugier des Kindes, während "Rot-Gelb-Grün Sicher im Straßenverkehr" ein wertvoller Ratgeber für den Schulweg ist - hier lernt das Kind richtiges und umsichtiges Verhalten im Straßenverkehr. Erhältlich bei Gerstenberger: 037291/60315 / joerg.gerstenberger@t-online.de
Aupair-Versicherung USAAu-Pair Auslandsreiseversicherung in AmerikaKrankenversicherung, Unfall, Haftpflicht in den Vereinigten Staaten, Mexiko und KanadaGute Aupairversicherung für Au Pairs, Gastschüler, Reisende, GeschäftsleuteBekanntlich können in den USA horrende Kosten im Krankheitsfall anfallen. Eine Operation, ein Unfall oder ein längerer Krankenhausaufenthalt führen leicht zum Abbruch des Aupair-Jahres, ja können ein Aupair bzw. seine Familie zu Hause ruinieren, da bei Arzt- und Krankenhausrechnungen selbst in Vorleistung zu treten ist. Vermittlungsagenturen bieten in der Regel nur eine Grundversicherung. Deutsche und österreichische Au-pairs können den Basisversicherungsschutz, den sie vielleicht über ihre Agenturen genießen, nun gegen geringe Gebühr erweitern und alle weiteren denkbaren Risiken abdecken. Dies gilt gleichermaßen auch Schüler, Studenten, Geschäftsreisende und alle Privatpersonen. Die Versicherung erfüllt die strengen Vorgaben der Genehmigungsbehörde USIA (United States Information Agency).Diese fordert beispielsweise, dass: der Versicherer, dessen Produkt in Amerika verwendet wird, mindestens ein A Rating bei einer internationalen Bewertungsagentur vorzuweisen hat. die Schadensregulierung, also die Auszahlung von Versicherungsleistungen, in den USA durch dort ansässige Unternehmen zu erfolgen hat. Die Schadensabwicklung und Auszahlung von Versicherungsleistungen erfolgt also durch ein Partnerunternehmen direkt in den USA, ein unschätzbarer Vorteil, da andere Versicherungen dies nur über das Heimatland tun. Bei Problemen ist es aber von eminenter Bedeutung, alles an Ort und Stelle abwickeln zu können. Höchsteintrittsalter 74 Jahre, Versicherungsdauer zw. 15 Tagen und einem Jahr. Weitere Details hier. Seite << 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 >>
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