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The Au Pair and Nanny's Guide
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Au-Pair Deutschland

Aupair in Bundesrepublik

Arbeiten in der Deutschland – Tipps und Voraussetzungen

Alter

Aupairs sollten für einen Aufenthalt in Deutschland zwischen 18-24 Jahre alt sein.

Sprachkenntnisse

Für einen Aupair Aufenthalt in Deutschland sind deutsche Grundkenntnisse nötig. Von Mädchen aus Nicht-EU-Ländern wird ein Eingangstest gefordert, der im Heimatland zu bestehen ist. Anscheinend werden die genauen Bedingungen noch wegen der Widerstände der Beteiligten überdacht. Vorgesehen war, daß dieser Test auf dem Konsulat selbst oder durch ein vom Konsulat beauftragtes Sprachinstitut hätte bestanden werden müssen. Zeugnisse von Sprachinstituten, Hochschulen u.a. sind sicherlich nützlich, aber aufgrund von Problemen in der Vergangenheit wird gewiß ein einheitlicher Sprachtest kommen.
Einige Konsulate führen selbst einen „Sprachtest“ durch, bei dem selbstentworfene Formulare auszufüllen sind, oder was auch in Form einer Unterhaltung erfolgen kann.
Grundsätzlich ist eine Überprüfung der Sprachkenntnisse der Au-pairs sinnvoll, da sie ja nun mit Kindern und Eltern kommunizieren müssen. Dieser Test sollte aber bereits bei der Beantragung durchgeführt werden, so dass alle Beteiligten rechtzeitig bescheid wissen. Auf eine Ablehnung zu stoßen, wenn das Mädchen schon sein Aupair-Visum abholen will, ist mehr als ärgerlich, für die abgelehnte Bewerberin, die Gasteltern und den Aupair-Vermittler.
In der Regel wird die Partneragentur im Heimatland des Mädchens einen ersten Sprachtest durchführen.
Natürlich wird auch die Gastfamilie per Telefonat vor der Abreise ermitteln wollen, ob die Deutschkenntnisse ihren Vorstellungen entsprechen.

Sonstiges

  • Reisepaß oder Personalausweis sind ausreichend
  • mind. 3 Referenzen über Erfahrungen in der Kinderbetreuung
  • Führungszeugnis
  • übersetztes Abitur- oder Mittlere Reife-Zeugnis
  • ledig und kinderlos
  • Interesse an der Kultur des Landes
  • Aupairs haben die Pflicht, an Kursen an einer Sprachschule teilzunehmen, deren Kosten normalerweise die Gasteltern übernehmen
  • Zubereitung einfacher Mahlzeiten ist verpflichtend

Arbeitszeit

Die reguläre Arbeitszeit für Aupairs in Deutschland beträgt etwa 25-30 Stunden wöchentlich, sowie gelegentlich abends Babysitten. Dies gilt nach individueller Absprache mit der Familie. Zwei freie Tage pro Woche und ein freies Wochenende pro Monat sind die Regel.

Aufgaben

Mithilfe im Haushalt (Kochen, Wäschewaschen, Bügeln …)
Betreuung und Beaufsichtigung der Kinder
Aufräumen
Abends Babysitten

Dauer

Ein Aupair-Aufenthalt dauert in der Regel mindestens 10 und höchstens 12 Monate. Im Anschluß können viele Aupairs nach Österreich oder in die Schweiz vermittelt werden.
Aupairs aus Nicht-EU-Ländern müssen mindestens 6 Monate in Deutschland bleiben.

Leistungen

  • Bereitstellung eines eigenen Zimmers
  • freie Kost und freies Logis
  • Fahrkarte für die öffentlichen Verkehrsmittel

Sprachkurse

Die Kosten für Weiterbildung, also Sprachkurse usw., werden in der Regel von der Gastfamilie übernommen.
Die Aupairs verpflichten sich, an diesem Sprachkurs teilzunehmen.

Taschengeld

Monatliches Taschengeld in Höhe von etwa 200 – 250 EUR.

Urlaubsregelung

Der Urlaubsanspruch ist mit der Familie abzuklären. Im Normalfall werden nach einem halben Jahr Tätigkeit zwei Wochen bezahlter Urlaub gewährt.
Feiertage sind selbstverständlich frei.

Kündigung, vorzeitiger Abbruch, Wechselaupairs

Aus diversen Gründen kann immer wieder mal eine Auflösung des Arbeitsverhältnisses sinnvoll sein.
Liegt nicht gerade ein gravierender Grund vor, so sollte beiderseits eine Kündigungsfrist von mindestens einer, besser zwei Wochen, auch gerade im Interesse der Kinder, eingehalten werden. Tatsächlich halten sich die Partner oft nicht daran.
Nur bei über eine Agentur abgesicherte Aupairs bestehen gute Chancen auf eine Anschlußvermittlung ohne Wartezeit.
Zahllos sind die Anrufe von hilfesuchenden, ratlosen Au Pairs, die sozusagen auf der Straße stehen, da sie ohne zuverlässigen Aupairvermittler ins Land gekommen sind.
Mangels Informationen und Bewerbungsunterlagen zur Gastfamilie bzw. zum Aupair können die so angerufenen Au Pair Agenturen auch kaum helfen. Zudem sehen sie ihren Sinn auch nicht darin, als Feuerwehr tätig zu werden.
Die Kündigungsfrist liegt in der Regel bei 14 Tagen.
Diese Probleme vermeidet, wer sich über eine der der Au-Pair-Box angeschlossenen Agenturen vermitteln läßt. Alle Agenturen arbeiten mit Partnern im Ausland, so daß binnen kurzem eine Umvermittlung zustande kommen wird.

Aufenthalts- und Einreisebestimmungen

Aupairs aus Drittländern, mit Ausnahmen von den USA, Norwegen, Island, Schweiz und Lichtenstein, benötigen für die Einreisegenehmigung ein sogenanntes Aupair Visum, das bei der Deutschen Botschaft oder dem Konsulat im Heimatland beantragt werden kann.
Achtung! Die Bearbeitungszeit beträgt im Schnitt etwa 3 Monate.

Folgende Unterlagen können wichtig sein:

  • Personalausweis bzw. Reisepaß
  • Paßfotos
  • Kopie des letzten Schul- oder Arbeits-/ bzw. Ausbildungszeugnisses
  • Kopie einer internationalen Geburtsurkunde
  • Gesundheitszeugnis (nicht älter als 3 Monate)
  • Bescheinigung der Gastfamilie über die Aufnahme des Aupairs

Steuern

Aupairs sind einkommenssteuerpflichtig

Sozialversicherung

  • Die Kosten für die Kranken- und Unfallversicherung werden meist von der Familie übernommen.
  • Hier ein gutes Versicherungsangebot für alle, die sich besser absichern wollen.

    Bewerbungsunterlagen

    Normalerweise werden nachstehende Dokumente verlangt:

    • ausgefüllter Bewerbungsbogen, auf Englisch
    • Zwei Paßfotos
    • eine Fotocollage mit einigen persönlichen Fotos von der Bewerberin, ihrer Familie und Freunden (alle Fotos sind rückseitig mit dem Namen zu beschriften und einer Kurzbeschreibung. Die Fotos kann man auch auf einen Karton bzw. ein DinA4-Blatt aufkleben. Die Beschriftung hat dann natürlich unter dem Foto zu stehen.
    • ein an die Gastfamilie gerichteten Begrüßungsbrief (auf Englisch) mit persönlichem Steckbrief (z.B. Erfahrungen mit Kindern, Kenntnisse in der Hausarbeit, Hobbys, soziales Engagement, Zukunftspläne, Interessen u.ä.).
    • Vorteilhaft ist es, gut begründen zu können, warum eine Aupairstelle angestrebt wird.
    • Gefordert werden in der Regel auch mehrere Betreuungsnachweise unter Angabe der Kontaktdaten der Ausstellenden
    • mind. eine aussagekräftige Charakterbeschreibung über die Persönlichkeit, am besten keine Gefälligkeitsschreiben Nahestehender, sondern solche von Autoritätspersonen wie Lehrern, Pfarrern, Arbeitgebern usw.).
    • Gesundheitszeugnis (nicht älter als 3 Monate und mit Übersetzung), aus dem hervorgeht, daß keine Bedenken zur Aufnahme einer Tätigkeit mit Kindern bestehen
    • Kopie des letzten Zeugnisses, ebenfalls mit Übersetzung
    • Kopie der Geburtsurkunde

    Wichtig!

    Alle Unterlagen sind auf Englisch abzufassen. Formulare bitte gut leserlich mit schwarzem Kulli ausfüllen, so daß die Unterlagen gut kopierbar sind.

    Landeskunde

    Deutschland grenzt an Dänemark, Polen, Tschechien, Österreich, die Schweiz, Frankreich, Luxemburg, Belgien und die Niederlande.
    Natürliche Staatsgrenzen bildet im Norden die Nordsee und im Osten die Ostsee.
    1918 endete mit der Novemberrevolution der Erste Weltkrieg und damit auch die Monarchie. Das Deutsche Reich wird eine parlamentarisch-demokratische Republik. Der Versailler Vertrag vom 28. Juni 1919 zwingt Deutschland große Gebiete an die Siegermächte abzutreten und über einen Zeitraum von 80 Jahren jährliche Reparationszahlungen zu leisten.
    Im selben Jahr wurde in Weimar eine Verfassung verabschiedet, die zur Folge hatte, dass die Republik künftig „Weimarer Republik“ genannt wurde.

    1919 wurde die sog. Deutsche Arbeiter Partei gegründet, die später in NSDAP umbenannt wurde. In der Zeit von 1933-1945 versetzte die Partei unter Hitler die ganze Welt in Angst und Schrecken. Massenvernichtungen in Konzentrationslagern, öffentliche Hinrichtungen und Rassismus verschlimmerten sich noch nach der Verabschiedung der Nürnberger Rassengesetze 1935. Der Angriff Deutschlands auf Polen im Jahr 1939 läutete den Zweiten Weltkrieg ein, der 1945 mit der bedingungslosen Kapitulation Deutschlands endete, nachdem die Alliierten das Land in Schutt und Asche gelegt hatten.

    Ein weiteres prägnantes Kapitel in der Geschichte ist die Teilung und Wiedervereinigung Deutschlands. 1949 wurde die DDR („Deutsche Demokratische Republik“) gegründet. Churchill bezeichnete die durch den Kalten Krieg zwischen West und Ost errichtete undurchdringliche Grenzbefestigung als „Eisernen Vorhang.“ Der Bau der Berliner Mauer 1961 teilte Deutschland nicht nur optisch in zwei Hälften, sondern trennte unzählige Familien die auf unterschiedlichen Seiten Deutschlands lebten.
    Erst 1989 brachten zahlreiche Demonstrationen die Politiker dazu, den Konsequenzen aus dem faktischen Fall der Mauer zuzustimmen.

    Bewerbung

    Am gescheitesten bewirbt man sich gleich über die Au-Pair-Box. Nur einen Klick entfernt gelangt man zu einer Reihe guter, vertrauenswürdiger Agenturen, die sich umgehend melden werden.
    Hier geht’s zur Bewerbung für Aupairs und hier für ausgebildete Erzieherinnen.

     

    Abstand von Geschwistern

    Geschwister: Wie viel Abstand zueinander ist von Vorteil?

    Kinder bekommen - im Abstand von zweieinhalb bis drei Jahren

    Harmonie unter Geschwistern

    Manche Geschwister haben weniger als ein Jahr Abstand zueinander, bei anderen sind es über 10. Aber welcher Altersunterschied empfiehlt sich, wenn man den Nachwuchs planen möchte?

    So machen Vorteile sollen Geschwister haben, die im Abstand von zweieinhalb bis drei Jahren auf die Welt kommen. Der moderate Altersabstand ist für Kind und Eltern gleichermaßen vorteilhaft. So verstehen sich Kinder dieses Alters gut miteinander und können reibungslos zusammen spielen. Auch rivalisieren sie weniger, wenn das erste Kind bereits erfolgreich um seinen Platz in der Familie gefochten hat.

    Geschwister mit geringerem Abstand zueinander verstehen sich zwar meist noch besser; es kommt aber öfter zu Streitigkeiten durch Neid und Eifersucht. Geschwister mit größerem Altersunterschied als zweieinhalb bis drei Jahre haben grundlegend weniger gemeinsam und tun sich u.U. schwer harmonisch miteinander zu spielen. Das ältere Geschwister wird sich dafür mehr mit seiner Beschützerrolle identifizieren.

    So etwas wie einen idealen Altersunterschied gibt es leider nicht. Wie sich die Kleinen gegenseitig behandeln, ist nämlich auch immer in großen Teilen vom Erziehungsstil der Eltern abhängig.

     

    Au Pair Luxemburg

    Als Aupair und Erzieherin in Luxemburg

    Arbeiten in "Letzeburg" – Tipps und Voraussetzungen

    Alter

    Aupairs sollten bei einem Aufenthalt in Luxemburg zwischen 18 und 27 Jahre alt sein.

    Sprachkenntnisse

    Amtssprachen in Luxemburg sind Deutsch und Französisch; Umgangssprache ist das „Letzeburgisch“, benannt nach der „Lützelburg“, woraus die Franzosen „lüksambuur“ und wir dann wiederum Luxemburg machten ...

    Sonstiges

    • Reisepass oder Personalausweis sind ausreichend
    • mind. 2 Referenzen über Erfahrungen in der Kinderbetreuung
    • Abitur oder Mittlere Reife
    • ledig und kinderlos
    • Interesse an der Kultur des Landes
    • Aupairs haben die Möglichkeit, an Sprachkursen an einer Sprachschule teilzunehmen

    Arbeitszeit

    Die reguläre Arbeitszeit für Aupairs in Luxemburg beträgt etwa 5 Stunden täglich / 25-30 Stunden wöchentlich, sowie 2-3 Mal abends Babysitten. Dies gilt nach individueller Absprache mit der Familie. Ein freier Tag pro Woche und einmal im Monat ein freies Wochenende sind die Regel.

    Aufgaben

    Kinderbetreuung und Mithilfe im Haushalt
    Frühstück zubereiten
    Begleitung der Kinder zur Schule oder zum Kindergarten
    Betreuung und Beaufsichtigung der Kinder
    Essenszubereitung, einfache Mahlzeiten
    Aufräumen des Kinderzimmers
    Abends Babysitten

    Dauer

    Ein Aupair-Aufenthalt dauert in der Regel 1 Jahr und kann auf höchstens zwei Jahre erhöht werden.

    Leistungen

    • Bereitstellung eines eigenen Zimmers und Hausschlüssels
    • freie Kost und freies Logis
    • Haftpflichtversicherung des Aupairs über die Hausratsversicherung der Familie

    Sprachkurse

    Die Kosten für Weiterbildung, also Sprachkurse usw., haben Aupairs bei ihrem Aufenthalt in Luxemburg meist selbst zu tragen. Ob die Familie einen Teil der Kosten übernimmt ist individuell abzusprechen.

    Taschengeld

    Wöchentliches Taschengeld in Höhe von EUR 50-60 bei meist monatlicher Auszahlung.

    Urlaubsregelung

    Der Urlaubsanspruch ist mit der Familie auszumachen. Im Regelfall wird nach einem halben Jahr Tätigkeit eine Woche bezahlter Urlaub gewährt.

    Kündigung, vorzeitiger Abbruch, Wechselaupairs

    Aus diversen Gründen kann immer wieder mal eine Auflösung des Arbeitsverhältnisses sinnvoll sein.
    Liegt nicht gerade ein gravierender Grund vor, so sollte beiderseits eine Kündigungsfrist von mindestens einer, besser zwei Wochen, auch gerade im Interesse der Kinder, eingehalten werden. Tatsächlich halten sich die Partner oft nicht daran.
    Nur bei über eine Agentur abgesicherte Aupairs bestehen gute Chancen auf eine Anschlußvermittlung ohne Wartezeit.
    Zahllos sind die Anrufe von hilfesuchenden, ratlosen Au Pairs, die sozusagen auf der Straße stehen, da sie ohne zuverlässigen Aupairvermittler ins Land gekommen sind.
    Mangels Informationen und Bewerbungsunterlagen zur Gastfamilie bzw. zum Aupair können die so angerufenen Au Pair Agenturen auch kaum helfen. Zudem sehen sie ihren Sinn auch nicht darin, als Feuerwehr tätig werden zu sollen.
    Diese Probleme vermeidet, wer sich über eine der der Au-Pair-Box angeschlossenen Agenturen vermitteln läßt. Alle Agenturen arbeiten mit Partnern im Ausland, so daß binnen kurzem eine Umvermittlung zustande kommen wird.

    Aufenthalts- und Einreisebestimmungen

    EU-Bürger genießen Vorrechte und benötigen lediglich einen Personalausweis bzw. einen Reisepaß zur Einreise. Allerdings muß die Gültigkeit der Ausweisdokumente die Aufenthaltsdauer um mindestens drei Monate übersteigen.

    Folgende Unterlagen können wichtig sein:

    • Personalausweis bzw. Reisepaß
    • Paßfotos
    • Kopie des letzten Schul- oder Arbeits-/ bzw. Ausbildungszeugnisses
    • Kopie einer internationalen Geburtsurkunde
    • Gesundheitszeugnis (nicht älter als 3 Monate)
    • Bescheinigung der Gastfamilie über die Aufnahme des Aupairs

    Steuern

    Aupairs sind einkommenssteuerpflichtig

    Sozialversicherung

    Über die Einkommenssteuer sind Aupairs in Luxemburg automatisch sozialversichert.
    Hier ein gutes Versicherungsangebot für alle, die sich besser absichern wollen.

    Bewerbungsunterlagen

    Normalerweise werden nachstehende Dokumente verlangt:

    • ausgefüllter Bewerbungsbogen, auf Englisch
    • Zwei Paßfotos
    • eine Fotocollage mit einigen persönlichen Fotos von der Bewerberin, ihrer Familie und Freunden (alle Fotos sind rückseitig mit dem Namen zu beschriften und einer Kurzbeschreibung. Die Fotos kann man auch auf einen Karton bzw. ein DinA4-Blatt aufkleben. Die Beschriftung hat dann natürlich unter dem Foto zu stehen.
    • ein an die Gastfamilie gerichteten Begrüßungsbrief mit persönlichem Steckbrief (z.B. Erfahrungen mit Kindern, Kenntnisse in der Hausarbeit, Hobbys, soziales Engagement, Zukunftspläne, Interessen u.ä.).
    • Vorteilhaft ist es, gut begründen zu können, warum eine Aupairstelle angestrebt wird.
    • Gefordert werden in der Regel auch mehrere Betreuungsnachweise unter Angabe der Kontaktdaten der Ausstellenden
    • mind. eine aussagekräftige Charakterbeschreibung über die Persönlichkeit, am besten keine Gefälligkeitsschreiben Nahestehender, sondern solche von Autoritätspersonen wie Lehrern, Pfarrern, Arbeitgebern usw.).
    • Gesundheitszeugnis (nicht älter als 3 Monate und mit Übersetzung), aus dem hervorgeht, daß keine Bedenken zur Aufnahme einer Tätigkeit mit Kindern bestehen
    • Kopie des letzten Zeugnisses, ebenfalls mit Übersetzung
    • Kopie der Geburtsurkunde

    Wichtig!

    Alle Unterlagen sind auf Englisch abzufassen. Formulare bitte gut leserlich mit schwarzem Kulli ausfüllen, so daß die Unterlagen gut kopierbar sind.

    Landeskunde

    Die meisten Zeitungen Luxemburgs erscheinen auf Deutsch. In Behörden, Gerichten oder im Parlament wird jedoch nur Französisch gesprochen.
    Mit einer Fläche von knapp 2.586 km² ist Luxemburg nach Malta der zweitkleinste Staat in der EU.
    Der Name Luxemburg kommt von der Burg Lucilinburhuc. Mutter,- Staats.- wie auch Amtssprache ist „Luxemburgisch“, ein niederfränkischer Dialekt, verwandt mit dem Niederländischen. Aber auch Deutsch und Französisch gelten als offizielle Verwaltungssprache. Pflichtfächer auf den Lehrplänen sind vor allem Deutsch, Französisch und Englisch.
    In der Justiz hat Französisch den höchsten Rang, da Gesetzestexte in der Regel auf Französisch verfasst sind. Deutsch wird hauptsächlich in der Presse und Literatur eingesetzt.

    Geschichte

    Ursprünglich war Luxemburg Teil des fränkischen Reichs. 1354 gehörten Luxemburg wie auch Teile des heutigen Belgiens zum Heiligen Römischen Reich. 1659 wurde Luxemburg erstmalig geteilt und verliert zwischen Diedenhofen und Montmédy alle Ländereien an Frankreich. Nach dem Spanischen Erbfolgekriegs im Jahr 1713 wird Luxemburg den österreichischen Niederlanden zugesprochen. Als eigentliche Staatsgründung gilt das Jahr 1839 als sich der französischsprachige Westen von Belgien trennt und Belgien ein souveräner Staat wird.
    Seit Oktober 2000 ist Großherzog Henri Staatsoberhaupt Belgiens. Luxemburg ist Sitz des Europäischen Gerichtshofs, des Europäischen Rechnungshofs, der Europäischen Investitionsbank und des Sekreteriats des Europäischen Parlaments.

    Interessante Daten

  • 1919: Frauen wird das Wahlrecht zugesprochen
  • 1945: Luxemburg wird in die Vereinten Nationen aufgenommen
  • 2002: offizielles Zahlungsmittel: EURO
  • Bewerbung

    Am gescheitesten bewirbt man sich gleich über die Au-Pair-Box. Nur einen Klick entfernt gelangt man zu einer Reihe guter, vertrauenswürdiger Agenturen, die sich umgehend melden werden.
    Hier geht’s zur Bewerbung für Aupairs und hier für ausgebildete Erzieherinnen.

     

    Mary Poppins

    Als Au-pair in Amerika

    Erfahrungsbericht aus den USA

    Gewichtsprobleme und Zehnstundentag

    Auf einmal geht alles ganz schnell. Und da steh´ ich nun, nach wochenlangem Papierkrieg, gerade noch mit der Schultüte in der Hand, mit zwei schweren Koffern und einem schweren Herzen vor Gate acht des Frankfurter Flughafens. “Ich geh´ als Au-pair für ein Jahr nach Amerika” , habe ich mich selbst in den letzten Monaten unzählige Male sagen hören und eigentlich fand ich immer, klang das ziemlich gut. Einmal selbst Mary Poppins sein. Amerika. Ein Jahr.

    Hübsche Hochglanzpapiermädchen mit zuckersüßen Kindern auf dem Arm hatten mich letztendlich überzeugt. Jetzt stehe ich da und finde, es klingt schrecklich. Ein Jahr? Das ist viel zu lang. Und ausgerechnet Amerika?

    Vielleicht stimmt es ja, was man sich über die Amerikaner so alles erzählt. Und wer glaubt schon noch an Mary Poppins? Nach zwei Monaten Abiparty-Exzess, Tagen voller “Sex and the City” -Serienbedröhnung, unzähligen Nächten, die wir uns um die Ohren geschlagen haben, ausschlafen. Auch die überbehütetste und verwöhnteste kleine Prinzessin wächst einem irgendwann ans Herz: Vera ... mehr bis in die Puppen und überall sein, nur nicht zu Hause, fällt mir der Abschied besonders schwer.

    Kaum in Amerika angekommen, werde ich schnell auf den Boden der Tatsachen zurückgeholt und mit der pädagogischen Tristesse der Amerikaner bekannt gemacht. Ich muss feststellen, dass zumindest einige der Amerikaner, die ich treffe, was Kindererziehung angeht, etwa die Ahnung einer vertrockneten Haselnuss haben.

    Das zeigt sich schon beim ersten Stopp an der Au-pair-Schule am Rande von New York. Hier durchlaufen die knapp 2000 Au-pairs, die “EF cultural care” pro Jahr nach Amerika vermittelt ein fünftägiges Trainingsprogramm. Das Ganze erinnert an ein Mädchencamp und was die Themen angeht, dient es mehr dem Amüsement denn der “Ausbildung” . So müssen wir, die wir alle mindestens 200 Stunden Kinderbetreuungserfahrung nachweisen mussten, unterschreiben, dass wir gelernt haben, dass man ein schreiendes Baby nicht schüttelt.

    In der Familie angekommen, bestätigt sich mein erster Eindruck eher, als dass er sich verflüchtigt. Kinder scheinen hier was von wandelnden und überbehüteten Prestigeobjekten zu haben, gegen alles allergisch und ständig im Visier lebensbedrohlicher Keime, die an jeder Ecke lauern. Wenn sie schreien gibt es Medizin, denn im Land der unbegrenzten Möglichkeiten scheint man sogar gegen das Trot zigsein Medizin zu verabreichen.

    Man gewöhnt sich ja bekanntlich an alles, aber daran wohl kaum. Schwer zu akzeptieren ist auch die Tatsache, für eine Frau arbeiten zu müssen, deren harte Arbeit darin besteht, den ganzen Tag Freunde zu treffen und shoppen zu gehen. Und als ich mich mit meinen 20 Jahren und einem Baby umgebunden dabei erwische, wie ich mit anderen Müttern vor dem Kühlregal übers Zähnekriegen philosophiere, gibt mir das zu denken.

    Nach den ersten Wochen harter Arbeit sitzen wir Au-pair-Girls bei Starbucks, zählen unsere neuen Fettröllchen, beklagen unser müdes Aussehen und jammern über unsere Arbeitszeiten. Wir haben es geschafft: Die Metamorphose vom “Sex and the City” -Mitglied zur “Desperate Housewife” ist schnell durchlaufen.

    Ja, Ersatzmami-Sein ist ein bisschen wie ein Überraschungsei: Das sieht alles ganz nett aus, hat durchaus auch seine süßen Seiten, aber drinnen steckte einfach erstmal ´ ne ganze Menge Arbeit. Die verdoppelt sich, wenn man es mit Kindern zu tun hat, die noch nie ein “nein” gehört haben und lieber mit Kreditkarten spielen, als ihren Teller aufzuessen.

    Aber der Versuch, sich mit der Bestätigung einiger “Ami-Klischees” zu amüsieren, scheitert. Keiner fragt, ob ich mit dem Auto nach Amerika gekommen sei und ob wir in Deutschland Elektrizität kennen. Nix da mit übergewichtigen, patriotischen Amerikanern, deren IQ nicht über die eigenen Landesgrenzen hinausreicht. Die Straßen wimmeln von durchtrainierten Frauen, die ihre Kinder vor sich herjoggen. Da bin ich wohl mit Massachusetts im “falschen” Teil von Amerika gelandet.

    Und es braucht offenbar alles ein wenig Zeit, Mut und Geduld: Eindrücke sammeln, Freunde finden und mit der Gastfamilie auf einen Nenner kommen. Das passiert. Denn auch die verwöhnteste Prinzessin wächst einem irgendwann ans Herz. Und das tröstet dann auch über einen langen Zehn-Stunden-Tag hinweg. Aber wie heißt es so schön? Aller Anfang ist schwer. Und das ist wahr.

     

    Im Paradies

    Ein Jahr als Au-pair-Boy in den USA

    Hausarbeiten und Kinder versorgen

    Erfahrungsbericht aus den Vereinigten Staaten

    “Ich hatte noch nie Wäsche gewaschen, geschweige denn gebügelt” Als einer von 70 Jungs ist David für ein Jahr in die USA gegangen, um dort als Au-pair-Boy zu arbeiten - eine günstige Entscheidung
    Er hat sichtlich Glück mit seinen Gastkindern. Am Anfang war das Paradies. So könnte die Geschichte von David beginnen 21 Jahre jung, aus Freiburg, und für ein Jahr in den Vereinigten Staaten von Amerika. Von den 5000 Au-pairs, die jedes Jahr nach Amerika kommen, sind gerade mal 70 Träger des Y-Chromosoms. Also Männer. Er ist einer davon.

    Als David bei der Agentur anfragte, wie viele Männer Au-pair machten, hieß es: “50 Prozent.” Das lässt nur auf mangelnde mathematische Fähigkeiten oder auf eine schlaue Werbestrategie schließen. Anfangs war der grobe Rechenfehler für David kein Problem. “Ich habe mich alle zwei Minuten verliebt und wusste gar nicht, wohin ich zuerst gucken sollte”, erzählt er mit leuchtenden Augen von seinen fünf Tagen Einführungskurs in der Au- pair Schule am Rande von New York, wo David Teil eines Jungs-Quartetts war - dem 134 Mädels gegenüberstanden.

    Gut sieht er aus mit seinen schwarzen Wuschelhaaren und seinem charmanten Zahnpastalächeln. Man kann sich vorstellen, was da 4 zu 134 bedeutet hat. “Wenn ich Rundmails nach Hause geschickt habe, haben meine Jungs immer eine eigene gekriegt, in der ich sie so richtig neidisch machen konnte” , sagt David. Da war dann auf einmal nix mehr mit blöden Sprüchen von wegen “verweichlichter Möchtegern-Hausmann” . Klar.

    Einst wegen seiner festen Zahnspange ausgemustert, war er nach dem Abi auf der Suche nach etwas, das einfach erstmal nicht zu Hause spielt. Was genau das sein könnte, war ihm vorerst egal. “Für work & travel durch Australien hatte ich nicht das Geld” , meint David trocken. Ein bisschen Werbung von der Cousine, die das Jahr zuvor als Au-pair in den Staaten gewesen war - und die Sache war geritzt. Pech nur, dass Jungs statt der üblichen 200, ganze 500 Stunden Kinderbetreuungserfahrung nachweisen müssen. Aber aufgrund der hohen Kinderzahl im Hause Germer wurden ihm 300 Stunden erlassen. Die übrigen 200 sammelte er mit Freiwilligenarbeit in einer Kindertagesstätte und als Begleitperson bei einer Kinderfreizeit.

    Ob er dann in den USA neben dem Leben in einer neuen Kultur und fließendem Englisch auch das Hausmannsdasein erlernt habe? Ja, schon, meint David. Das war auch nicht schwer. Schließlich hatte er bis dato das Klischee vom männlichen Single in seiner ganzen Vollendung erfüllt: “Ich hatte ja noch nie Wäsche gewaschen, geschweige denn gebügelt. Das hat zu Hause alles die Oma gemacht.” Und überhaupt: als eines der ältesten von zehn Kindern musste er oft bloß warten, bis für jeden Tag der Woche ein neues Geschwisterkind nachgerückt war - und schon war er raus aus dem Haushaltsplan.

    Und wie fühlte sich das nun an, an vier Tagen pro Woche immer wieder ein anderes Date zu haben? “Am Anfang war das das Paradies” , sagt David und ein breites Grinsen huscht über sein Gesicht. Aber irgendwann wurde es dann doch zu viel: “Vor allem, als es plötzlich daran ging Shoppingtouren zu begleiten.” Und als es “irgendwie zu viel Mädchen wurden”, da hat er sich doch lieber ausgeklinkt.

    Das ist also nicht die Geschichte eines Mannes, der auszog die Welt zu erkunden und als er wiederkam, da war er ein Frauenversteher. Sondern es ist die Geschichte eines jungen Mannes, der die Erfahrung macht, dass das weibliche Geschlecht auch seine Schattenseiten hat.

    Würde David das Au-pair-Jahr wieder machen? Würde er wieder seine Koffer packen und ein ganzes Jahr Haushalt machen und unter Mädels weilen? “Auf jeden Fall!” So schlimm kann es also nicht gewesen sein. David sagt, warum: “Man muss eben Glück mit der Gastfamilie haben.” Ach so.

     

    Babysitting

    Erste Bewährung beim Babysitting

    Die VHS Wehr bildet regelmäßig neue Babysitter aus

    Sicherheit für Eltern / Vorteil für Mädchenbeim Einstieg in den Beruf

    Schon seit fünf Jahren bildet die Volkshochschule (VHS) junge Menschen für diesen Job aus. Das Reservoir an verläßlichen Babysittern stärkt das Bemühen um die familienfreundliche Stadt. Und für die diplomierten Babysitter kann das Kinderhüten auch das berufliche Fortkommen begünstigen, wie Wehrer Beispiele zeigen.

    Elf neue Babysitter haben zum Abschluss ihres Kurses den Babysitterpass erhalten und können nun nach bestandener Prüfung für diesen Dienst eingesetzt werden. Die Jugendlichen besuchten einen zwölfstündigen Lehrgang der Volkshochschule. Geleitet wurde er von Sabine Bergande und Frauke Giebson.

    Dieses Duo bietet seit fünf Jahren Kurse an. Bislang waren die zwölf zur Verfügung stehenden Plätze immer ausgebucht. “14 Anmeldungen waren es in diesem Herbst”, wie die Öflinger Erzieherin Bergande sagte, die heute beim Jugendamt Waldshut tätig ist. Mehr als ein Dutzend Teilnehmer in einem Kurs zu haben, gehe an die Qualität der Ausbildung. “Wir überlegen derzeit sogar, die Gruppen zu verkleinern”, sagte Bergande.

    Bergande und ihre Partnerin, Sozialpädagogin Frauke Giebson, die für den Tageselternverein Bad Säckingen arbeitet, sind selbst dabei, sich immer wieder weiterzubilden. Die dabei gewonnenen neuen Erkenntnisse und Erfahrungen lassen sie dann in die Babykurse einfließen. Bergande und Giebson haben bei der VHS zunächst die Eltern-Kind-Gruppe geleitet, sich aber dann auf Babysitting spezialisiert.

    Dieser Bereich der Kleinkinderbetreuung scheint immer populärer zu werden. In Baden-Württemberg werde die Babysitterausbildung immer flächendeckender, weiß Bergande zu berichten. Der Kinderschutzbund des Landes trete dafür ein. Dieser schreibt auch die Inhalte der Kurse vor und vergibt am Ende den Babysitterpass. “In Wehr haben wir die VHS und Kulturamtsleiter Reinhard Valenta zum Partner - eine gute Verbindung”, lobt Bergande die Zusammenarbeit. Die Stadt stellt einen Raum im Sankt-Josefs-Kindergarten zur Verfügung. Dort finden die Kurse zu zwei Dritteln statt. Ein weiteres Drittel, der medizinische Teil, wird für gewöhnlich im Öflinger DRK-Heim abgehalten. Dieser beinhaltet Notfallmassnahmen wie Beatmung der Babys. Über Babypflege und Kinderkrankheiten referierte die Kinderkrankenschwester Kerstin Schwenke. Es ist ein ganzes Team, das sich der Ausbildung der 14-Jährigen annimmt. Dieses Alter sei ideal für den Einstieg - aus rechtlichen Gründen aber auch von der Entwicklung her. Die Jugendlichen verfügen in diesem Alter über Verantwortungsgefühl, Verlässlichkeit und andere gute Tugenden, die unerlässlich sind, um ein vertrauenswürdiger und aufmerksamer Babysitter zu sein.

    “Mit allen bisherigen Ausgebildeten haben wir nur gute Erfahrungen gemacht”, bilanziert Bergande. Wer von den Mädchen - in seltenen Fällen sind es auch Jungs - den Sitterausweis besitzt, kann bedenkenlos eingesetzt werden. Der Babysitter-Ausweis kann besonders für diejenigen nützlich sein, die sich für eine Aupair-Stelle bewerben. Für das eine oder andere Mädchen hat sich der Babysitter-Job schon als Glücksfall erwiesen. So bekam eine Jugendliche, weil sie so verlässlich war, vom Familienvater in dessen Betrieb eine Lehrstelle angeboten.

     

    Kindergärten

    Gütesiegel für Kitas

    Kindergärten ohne verbindliche Normen

    Große Unterschiede bei der Kleinkinderbetreuung

    Wolfgang Tietze von der FU-Berlin, Erziehungswissenschaftler und ein renommierter deutscher Kindergartenexperte, fordert ein Gütesiegel zur Verbesserungen der Qualität der Kindergärten.
    Der Pädagoge sieht gravierende Qualitätsunterschiede zwischen den diversen Einrichtungen. Bei von ihm untersuchten Kindern existierten je nach Qualität der Kita Entwicklungsunterschiede von bis zu einem Jahr, und zwar unabhängig von der sozialen Herkunft des Kindes. Selbst in der zweiten Grundschulklasse ließen sich Effekte einer guten Kita noch nachweisen. "Die Kinder", so Tietze, "haben einen größeren Sprachschatz, zeigen bessere Leistungen und ein positiveres Sozialverhalten."

    Eine Studie Tietzes zeigte, daß nur rund 30 Prozent der Kindergärten gute Qualität aufwiesen. Es gebe keine Anzeichen dafür, so Tietze, daß sich daran seitdem etwas geändert haben solle.
    Für den Erziehungswissenschaftler stellt das Fehlen einer regelmäßigen Qualitätskontrolle einen Skandal dar, denn Waschmaschinen, Schneeketten und Schönheitscremes würden regelmäßig getestet werden, nicht aber die Kitas.

     

    Behördengänge

    Vertrag zwischen Au-Pair und Gastfamilie

    Rechtliche Grundlagen zum Aupairaufenthalt

    Vertragliche Regelungen zwischen Au-Pair und Gastfamilie

    Einfach zu gestalten ist das Vertragsverhältnis zw. Gastfamilien in Deutschland und Österreich zu Aupairs aus Mitgliedsstaaten der Europäischen Union.
    Grundsätzlich kann jede Familie die Beziehungen mit seinem Aupair innerhalb der gesetzlichen Bestimmungen selbst aushandeln, da Vertragsfreiheit herrscht.

    Auf den folgenden Seiten finden Familien eine Art Behördenleitfaden mit allem Wissenswerten zum Prozedere, das sie und ihr Au Pair zu durchstehen haben, bis das neue Familienmitglied endlich in der Familie eintrifft.

    Unterschieden wird grundsätzlich zw. solchen Aupairs aus den Mitgliedsländern der EU, mit Besonderheiten bei den neu hinzugetretenen, sowie solchen aus Nichtmitgliedsstaaten, wobei auch dort wieder einige Länder - anscheinend die "reichen" und "weißen" - einen Vorzugsstatus genießen.

     

    Aupair-Infos

    Informationen zu Aupairs für deutsche Gastfamilien

    Infos der Bundesagentur für Arbeit - Zentrale

    Aupair-Vertrag

    1. Au-pairs

    Au-pairs sind junge Menschen, die als Gegenleistung für eine begrenzte Mitwirkung an den laufenden familiären Aufgaben (leichte Haushaltsarbeiten, Kinderbetreuung) in Familien aufgenommen werden, um insbesondere ihre Sprachkenntnisse zu vervollständigen und ihre Allgemeinbil­dung durch eine bessere Kenntnis des Gastlandes zu erweitern.

    Das vom Europarat 1969 verabschiedete „Europäische Abkommen über die Au-pair Beschäftigung“ ist von der Bundesrepublik Deutschland nicht ratifiziert worden und hat somit hier keinen Rechtscharakter angenommen. Die wesentlichen Kriterien dieses Abkommens sind aber auch in der Bundesrepublik Deutschland als maßgeblich anerkannt. Sie und die bestehenden Usancen lassen sich wie folgt kurz zusammenfassen (s. dazu das Merkblatt „Au pair“ bei deutschen Familien):

  • Mindestalter bei Beginn der Beschäftigung grundsätzlich 18 Jahre, bei Staatsangehörigen anderer EU-/EWR-Staaten und der Schweiz 17 Jahre; Minderjährige benötigen eine schriftliche Einverständniserklärung der gesetzlichen Vertreter,
  • Integration in die Gastfamilie,
  • Mitwirkung insbesondere bei leichten Haushaltsarbeiten und bei der Kinderbetreuung einschließlich Babysitting (insgesamt grundsätzlich nicht mehr als 6 Stunden täglich und 30 Stunden wöchentlich),
  • Gewährung von mindestens einem freien Tag pro Woche (der mindestens einmal monatlich auf einen Sonntag fällt) und von mindestens vier freien Abenden pro Woche,
  • Freistellung für Sprachkurse, Religionsausübung, kulturelle Veranstaltungen und Exkursionen,
  • bezahlter Erholungsurlaub von 4 Wochen (bei kürzerer Tätigkeit als ein Jahr: 2 Werktage pro vollem Monat),
  • Versicherung durch die Gastfamilie für den Fall der Krankheit, Schwangerschaft und Geburt sowie eines Unfalls,
  • Zahlung eines bestimmten Betrages als Taschengeld unabhängig von der Dauer der Hausarbeitszeit (zurzeit 205 Euro monatlich, ab 1. Januar 2006: 260 Euro monatlich),
  • angemessene Unterkunft (grundsätzlich eigenes Zimmer in der Familienwohnung) und Verpflegung durch die Gastfamilie,
  • Abschluss eines schriftlichen Vertrages über die gegenseitigen Rechte und Pflichten.
  • Das Au-pair-Verhältnis unterliegt den Vorschriften über die Anwerbung, Arbeitsvermittlung und Arbeitsgenehmigung, jedoch nach übereinstimmender Auffassung der Spitzenverbände der Sozial-versicherungsträger und des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung (jetzt Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit) grundsätzlich nicht der Sozialversicherungspflicht (einschließlich Unfallversicherung).

    2. Anwerbung und Vermittlung von Au-pairs

    Auch angehende EU-/EWR-Au-pairs und Nicht-EU-/EWR-Au-pairs müssen keinen Vermittler einschalten. Sie dürfen sich eine Gastfamilie selbst suchen.

    --> Die Au-pair-Vermittlung sowohl von und nach anderen EU-/EWR-Staaten als auch von und nach Nicht-EU-/EWR-Staaten wird in der Bundesrepublik Deutschland fast ausschließlich von privaten Vermittlern durchgeführt. Diese benötigen für ihre Vermittlungstätigkeit lediglich eine entsprechende Gewerbeanmeldung. Es können auch Vermittler mit Sitz im Ausland in Anspruch genommen werden.

    Da Au-pair-Vermittler im Allgemeinen sowohl den von ihnen vermittelten Au-pairs als auch den Gastfamilien bei Problemen persönlich zur Seite stehen, empfiehlt es sich, grundsätzlich einen Vermittler in Anspruch zu nehmen.

    3. Vergütung für die Vermittlung

    Ein privater Au-pair-Vermittler darf von den Beteiligten für die Vermittlung eine Vergütung verlangen oder entgegennehmen. Verlangt er eine Vergütung vom Au-pair, darf diese höchstens 150 Euro betragen (einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer). Vorschüsse auf diese Vergütung dürfen nicht erhoben werden. Die Vergütung wird erst dann geschuldet, wenn der Au-pair-Vertrag rechtswirksam zustande gekommen ist. Bei Au-pairs aus Nicht-EU-/EWR-Staaten (mit Ausnahme der Schweiz) sowie aus den EU-Mitgliedstaaten Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn ist dies erst dann der Fall, wenn die erforderliche Arbeitsgenehmigung erteilt wurde. Verlangt der Vermittler nur oder zusätzlich von der Gastfamilie eine Vergütung, kann deren Höhe und Fälligkeit etc. frei vereinbart werden.

    4. Zustimmungs- /Arbeitsgenehmigungsverfahren

    Au-pairs aus Nicht-EU/EWR-Staaten (mit Ausnahme der Schweiz) benötigen für die Einreise und den Aufenthalt einen Aufenthaltstitel (Visum / Aufenthaltserlaubnis). Der Aufenthaltstitel muss die Ausübung einer Au-pair-Beschäftigung ausdrücklich erlauben. Er wird von der Ausländerbehörde grundsätzlich erteilt, wenn die örtlich zuständige Agentur für Arbeit der Beschäftigungsaufnahme zugestimmt hat.

    Eine Arbeitserlaubnis-EU benötigen Staatsangehörige der EU-Mitgliedstaaten Estland, Lettland, Li­tauen, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn, um eine Au-pair-Beschäftigung in Deutschland ausüben zu können. Sie wird auf Antrag von der örtlich zuständigen Agentur für Ar­beit erteilt. Die Arbeitserlaubnis-EU muss nach der Einreise, aber noch vor der Arbeitsaufnahme, eingeholt werden. Deshalb darf das Au-pair erst nach der Erteilung der Arbeitserlaubnis-EU beschäftigt werden. Au-pairs aus EU-/EWR-Staaten wird von Amts wegen von der Melde- bzw. Aus­länderbehörde eine Bescheinigung über das Aufenthaltsrecht erteilt.

    Die Zustimmung/Arbeitserlaubnis-EU kann nur bis zu einer Geltungsdauer von einem Jahr erteilt werden und nur an Au-pairs, die höchstens 24 Jahre alt sind (1) und nur für eine Beschäftigung in ei­ner Familie (2), in der Deutsch als Muttersprache gesprochen wird (grundsätzlich muss mindestens ein erwachsenes Familienmitglied die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen)(3). Nicht berücksichtigt werden können Au-pairs, die aus den Heimatländern der Gasteltern stammen oder die mit den Gasteltern verwandt sind. Auch verheiratete Au-pairs können zugelassen werden. Die gleichzeitige Beschäftigung von zwei Au-pairs kann genehmigt werden, wenn vier oder mehr Kinder unter 18 Jahren im gemeinsamen Haushalt leben. Der Au-pair-Vertrag muss über mindestens sechs Monate geschlossen werden. Eine wiederholte Zulassung des gleichen Au-pairs ist nicht möglich, auch dann nicht, wenn die Höchstdauer von einem Jahr nicht ausgeschöpft wurde.

  • (1.) Au-pairs aus Nicht-EU/EWR-Staaten (mit Ausnahme der Schweiz) müssen das erforderliche Visum rechtzeitig vor Vollendung des 25. Lebensjahres beantragen. Der Beginn der Au-pair-Beschäftigung laut Au-pair-Vertrag darf jedoch nicht später als 6 Monate nach Stellung des Visumantrages liegen.
  • (2.) Als Familie zählen Ehepaare, unverheiratete Paare, eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartner sowie Alleinerziehende. Voraussetzung ist in allen Fällen, dass sie mit mindestens einem Kind unter 18 Jahre im gemeinsamen Haushalt leben.
  • (3.) Es kann auch eine Beschäftigung in einer Familie zugelassen werden, die aus einem deutschsprachigen Land oder Landesteil stammt und in der Deutsch als Muttersprache gesprochen wird, in besonderen Ausnahmefällen auch eine Beschäftigung in einer ausländischen Familie, in der Deutsch die Umgangssprache ist.
    Auszug Jan. 2006

     
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