Wer sich in Deutschland scheiden lässt und weniger verdient als sein Ehepartner, fällt unter den Versorgungsausgleich. Dieser sorgt für einen Ausgleich bei der Rente, so dass auch Frauen oder Männer, die wegen der Kinder pausierten, im Alter genügend Geld in der Hand haben.
Jedoch: Was macht man, wenn man sich in der DDR trennte? Dort galt dieses Recht nicht, weshalb viele Frauen nun unter einen schweren Benachteiligung leiden. Sie erhalten nur die Rente, die sie sich selbst erarbeiteten.
Man hört zwar oft, dass in der DDR alle zu gleichen Teilen gearbeitet und somit für eine solide Rente vorgesorgt hätten, doch gab es auch damals Hausfrauen und mitarbeitende Gattinnen
Diese konnten sich durch freiwillige Einzahlung zwar eine Mindestrente verschaffen, doch gelten diese Zahlungen heute als Verdienst, weshalb die Frauen praktisch leer ausgehen.
Eine weitere Schwierigkeit ist der Rentenbestandsschutz ihrer Ex-Partner.
Der "Verein der in der DDR geschiedenen Frauen e.V." fordert nun Gerechtigkeit. Bislang reagierte Vater Staat nur durch eine Expertenkommission, die Lösungen vorschlug, doch den Behörden gefiel keine davon.
Nun klagen die Frauen auf Gewährung eines Versorgungsausgleiches bis vor dem Bundesverfassungsgericht.
www.verein-ddr-geschiedener-frauen.de
