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Niedrigere Unterhaltszahlungen

Neuberechnung durch die Düsseldorfer Tabelle

Weniger Unterhalt für Kinder

Sinkende Nettolöhne in Deutschland zogen auch für Minderjährige unangenehme Folgen mit sich: Ist ein Elternteil unterhaltspflichtig, so muss er für sein Kind nun weniger ausgeben.
Ab nächstem Monat tritt die Neuberechnung der Unterhaltszahlungen nach der Düsseldorfer Tabelle in Kraft, so dass die Mindestsätze der Unterhaltszahlungen um ungefähr ein Prozent sinken.

3,6 Millionen Kinder leben bei einem Alleinerziehenden. Über die Hälfte, d.h. ungefähr zwei Millionen, der Sprösslinge, erhalten künftig weniger Unterhalt.
Die neuen Zahlungshöhen lösten bei vielen Protest aus. In Anbetracht der hohen Steuereinkünfte wirkt die Regelung tatsächlich nicht sehr löblich, doch richten sich die Regelbeträge eben nach den Nettogehältern.

Experten schlagen Unterhaltspflichtigen vor, den geringeren Betrag freiwillig wieder aufzustocken. Große Summen sind hier ohnehin nicht im Spiel: Wer monatlich weniger als 1300 Euro verdient, hat für seinen höchstens fünf Jahre alten Nachwuchs zwei Euro weniger zu zahlen als bisher. Bei über 4400 Euro netto entfallen vier Euro.

Die geplante Unterhaltsreform könnte den Kindern wesentlich mehr Schaden zufügen, denn teilweise ist mit Abschlägen von etwas über zehn Prozent zu rechnen. Wird die Reform beschlossen, hat die neue Düsseldorfer Tabelle keine Gültigkeit mehr.

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