Das Geschwisterpaar, das zur Zeit aufgrund seiner ehelichen Beziehung durch die Medien geistert, plant nun, das Gesetz gegen Inzest außer Kraft zu setzen.
Die Betroffenen möchten beim Bundesverfassungsgericht Karlsruhe klagen, da der Paragraph 173 ein „historisches Relikt“ sei, das die Grundrechte verletze, weil er erwachsenen Geschwistern bei Geschlechtsverkehr bis zu drei Jahren Haft aufbrumme.
Die beiden wuchsen nicht gemeinsam auf und trafen sich erst vor sieben Jahren, als der Bruder Nachforschungen über seine Eltern betrieb, da ihn Adoptiveltern aufgezogen hatten.
Als sie sich verliebten, war die Schwester sechzehn. Inzwischen haben die beiden vier Kinder zwischen drei und fünf Jahren.
Den dreißigjährigen Bruder verurteilte das Amtsgericht Leipzig vor zwei Jahren zu zweieinhalb Jahren Gefängnis und sprach auch die 22-Jährige Schwester schuldig, die dadurch für ein Jahr einen Betreuer erhielt.
Nun wurde die richterliche Entscheidung durch die Bestätigung des Oberlandesgerichts Dresden Ende Januar rechtskräftig.
Die Rechtsanwälte der Betroffenen dürfen innerhalb von dreißig Tagen einer Klage vor das Bundesverfassungsgericht bringen, was sie auch planen: Ein Eilantrag soll den Bruder bis zum Urteil über die Verfassungsbeschwerde die Haft ersparen.
