
Zum 1. April sollte das Gesetz zur Neuregelung des Unterhaltsrechts, welches noch aus der Schmiede von Brigitte Zypries (SPD) stammt, in Kraft treten. Aber ob dies wirklich termingerecht geschehen wird, ist noch fraglich.
Das Unterhaltsrecht soll dahingehend verändert werden, daß Unterhaltsansprüche von Kindern vor denen der geschiedenen Ehefrau bedient werden. Das heißt, wenn das Geld vom Ex-Mann nicht ausreicht, um einen vollen Unterhaltsanspruch zu erfüllen, so gehen all jene, welche die Kinder betreuen, leer aus, ob es sich nun um frühere Ehepartner oder neue Lebensgefährten handelt.
In Berlin gibt es gerade Trubel um die Reform, denn der Abgeordnete Norbert Geis hat sich im Spiegel gegen die Reform ausgesprochen, da diese das ursprüngliche Bild der Ehe und die Sonderstellung der Frau zu sehr schwäche. Damit kam er aber seiner Kollegin Ute Granold, die sich seit Jahren für ein modernes Unterhaltsrecht einsetzt, in die Quere. Der Ärger ist groß, auch wenn die Befürworter der Reform weiterhin der Meinung sind, daß eine einvernehmliche Lösung gefunden werde und die Novelle am Ende eine Mehrheit bekomme.
Von der Neuregelung betroffene Personen oder solche, die damit zu tun haben, müssen in jedem Fall damit rechnen, daß die Änderung zum 1. April oder kurz darauf in Kraft tritt und sollten sich also mit den anstehenden Veränderungen vertraut machen.
SF
