Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg hat entschieden, daß auch Waldorfkindergärten im Land Anspruch auf finanzielle Förderung von Land- oder Stadtkreisen haben.
Dem Urteil nach müssten Freie Kindergärten in der Regel Zuschüsse in gleicher Höhe erhalten wie kirchliche oder gemeindliche Kindergärten. Dabei die Förderhöhe nach der weltanschaulich-religiösen Ausrichtung des freien Trägers zu richten sei unzulässig.
Auch wenn genügend Plätze vorhanden sind, könne dies nicht als Begründung für die Kreise gelten, um finanzielle Unterstützung zu verweigern. Der Vielfalt der Werte- und Erziehungsvorstellungen und dem Elternwahlrecht wird damit entsprochen. Aber wie sieht es mit den Finanzierungsmöglichkeiten der Kreise aus?
Auf jeden Fall zeigt das Urteil des VGH, daß das 2004 in Kraft getretene Kindergartengesetz des Landes, welches die Förderung von Einrichtungen mit überörtlichem Einzugsgebiet nur in Ausnahmefällen vorsieht, noch überarbeitet werden muß, um Klarheit zu schaffen.
Was denken Sie? Sollte man freien Kindergärten Zuschüsse gewähren, auch wenn bereits genügend Plätze in den kommunalen Kindergärten zur Verfügung stehen. Oder sollten die Eltern, welche ihr Kind in einen solchen freien Kindergarten schicken möchten, dafür aufkommen, wie dies bisher mit der Fall ist?
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SF
