
Aufgrund gehäufter Gewalttätigkeit gegen Kinder möchte die CDU verpflichtende Vorsorgeuntersuchungen für Vorschulkinder anregen. Damit handelte der CDU-Bundesparteitag in Dresden gegen den eigenen Vorstand und Familienministerin von der Leyen.
Ärzte bieten neun Vorsorgeuntersuchungen (U1 bis U9) für Vorschulkinder an. Schätzungen zufolge besuchen sie circa fünfzehn Prozent der deutschen Kinder nicht, in manchen Vierteln der Großstädte sogar die Hälfte. Andere Quellen sprechen nur von fünf Prozent.
Gefordert wird nun eine neunmalige Untersuchung von Kinder bis zur Einschulung; schließlich geht es dabei um den Schutz der Kinder. Pflichten und Verantwortung als Eltern müssen auch wahrgenommen werden. Dennoch sind laut Experten Pflicht- und Zwangssysteme keine angemessenen Mittel, denn diese wirkten sich nur noch abschreckender aus, da sie das Vertrauen zwischen Mediziner und Eltern zerstörten.
CSU-Politiker Singhammer schlägt eine Art Bonussystem für die Eltern vor, die ihre Kinder vorsorglich untersuchen lassen. Beispielsweise könnten die Eltern ein Begrüßungsgeld für ihr Baby erst dann in Teilbeträgen bekommen, wenn sie mit ihrem Kind zur ärztlichen Untersuchung gehen. Im gegensätzlichen Fall sollten die Eltern jedoch nicht bestraft werden. Dies soll eine stärkere Verbindlichkeit der Vorsorgeuntersuchungen für Kinder bis fünfeinhalb Jahren zur Folge haben.
In Bayern hängt auch die Zahlung von Landeserziehungsgeld vom Besuch der Vorsorgeuntersuchungen ab.
Im Saarland werden Eltern, deren Kinder keine Vorsorgeuntersuchung besuchten, von der Regierung zum Arztbesuch aufgefordert. Bei Nichtbeachtung tritt das Gesundheitsamt auf den Plan, später das Jugendamt.
Allerdings: In den ohnehin kurzen Vorsorgeuntersuchungen stellen Ärzte nur schwere Misshandlungen fest, da zum einen nur eine Viertelstunde dazu vorgesehen ist, zum anderen der Mediziner hauptsächlich Gewicht und Größe feststellt. Berührungsängste und blaue Flecken bemerkt er natürlich, doch kommt dies eher selten vor. Ferner verfließt zwischen den Arztbesuchen zu viel Zeit, um enge Kontrolle der Familien zu ermöglichen.
Deshalb stellt sich die Frage, ob sich tatsächlich Vorsorgekontrollen zur Vorbeugung von Kindesmisshandlung eignen, da sie eigentlich nur zur Krankheitserkennung dienen. Andere Vorgehensweisen fruchteten möglicherweise mehr. So könnten z.B. bereits Gynäkologen bei den Schwangerschaftsuntersuchungen nach gefährdeten Frauen Ausschau halten. Nach der Geburt sollten allerdings nicht nur diese betreut werden sondern grundsätzlich alle Familien. Ein kostspieliger Plan, doch liegt es hier an den Bürgern, Vater Staat zu verdeutlichen, dass ihnen die Verhinderung von Kindesmisshandlung vieles wert ist!
