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Kinder: Geschenk des Himmels oder Schaden

Sie schenkte ihm ein Kind ...

Gerichtsentscheidung stößt Eltern vor den Kopf

Der Bundesgerichtshof (BGH) verschärfte jüngst in einem Musterfall die Produkthaftung und erweiterte das Schadenersatzrecht. Aufsehen erregte das Urteil, weil hier zum ersten Mal anscheinend ein ganz besonderes Produkt als Schaden verhandelt wurde. Es war ein Kind; der "Schaden" besteht darin, daß es überhaupt existiert.

Eine ungewöhnliche Sicht, aber unbestritten ist, daß selbstverständlich durch ungewollte Kinder Kosten entstehen, die sonst nicht angefallen wären.
Bekanntlich kann Empfängnisverhütung wirkungslos bleiben, aber noch nie hatte jemand ein Unternehmen oder einen Arzt wegen eines ungewünschten Kindes zur Rechenschaft ziehen wollen.

Bei nüchterner Betrachtung läßt sich tatsächlich fragen, warum eine Frau, die sich zur Vermeidung einer Schwangerschaft ärztlich beraten und behandeln läßt - und diese Leistungen ja auch bezahlt — bei Vorliegen eines ärztlichen Fehlers ohne Schadenersatzanspruch bleiben? Sie kann sich aus ganz unterschiedlichen Gründen dazu entschlossen haben: knappe Finanzen, zu viele Kinder, gesundheitliche Beeinträchtigung, Abwesenheit eines richtigen Vaters, der seine Rolle auch ausüben würde u.ä.
Den Arzt berührt der "Schaden" übrigens nicht besonders, da er bei Kunstfehlern haftpflichtversichert ist.

So ganz neu ist diese Sicht der Dinge übrigens nicht, denn diverse Versicherungen decken zum Beispiel auch die Schwangerschaft eines Aupairs als Schaden ab. Siehe hier zum Beispiel:

Versicherungsschutz
15.11.06

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