So könnte eine Agentur das Vermittlungsverfahren beschreiben:
Die Vermittlung über unsere Agentur ist für Aupairs nach Deutschland kostenlos.
Nach Erhalt Ihrer Bewerbungsunterlagen, die Sie entweder per E-mail oder mit der Post versenden, beginnen wir mit der Suche nach einer passenden Gastfamilie für Sie. Wir versuchen, eine Familie zu finden, die möglichst Ihren Wünschen und Vorstellungen entspricht.
Sobald eine Familie für Sie gefunden ist, erhalten Sie von uns die genauen Informationen und Fotos der Gastfamilie. (Eventuell von mehreren Familien. Wenn ein entsprechendes Angebot nicht vorliegen sollte, bekommen Sie Alternativvorschläge.)
Da die Familien ebenfalls immer mehrere Vorschläge bekommen, sollten Sie sich möglichst schnell entscheiden.
Es ist möglich, dass wir ein Telefonat mit der Familie arrangieren, bei dem Sie etwas über sich erzählen sollen und der Familie Fragen stellen können.
Sind sich beide Seiten einig, erhalten Sie über unsere Agentur den Aupair- Vertrag und einen offiziellen Einladungsbrief der Familie.
Aupairs aus EU/ERW-Staaten, aus der Schweiz, aus Liechtenstein oder aus den USA benötigen kein Visum.
Aupairs aus anderen Staaten brauchen eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis für die Bundesrepublik Deutschland. Dafür müssen Sie ein Aupair- Visum bei der deutschen Botschaft oder bei einem regional zuständigen Konsulat in Ihrem Heimatland beantragen.
Für Ihren Visumsantrag benötigen Sie folgende Unterlagen:
Bitte erkundigen Sie sich vorher telefonisch bei der deutschen Botschaft
oder dem Konsulat was Sie sonst noch brauchen.
Bitte bedenken Sie, dass die Visumsbearbeitung 2-3 Monate dauern kann.
Beantragen Sie daher das Visum frühzeitig!
Sobald Sie den Antrag für das Visum eingereicht haben, melden Sie
dieses bitte unserer Agentur!
Das Aufenthalts-Visum wird dann in Ihren Reisepass eingetragen. Zuerst
wird eine Aufenthaltsgenehmigung für drei Monate erteilt, die dann
in Deutschland auf ein Jahr verlängert wird.
Das Aupair-Visum ist auf ein Jahr befristet, wird nur einmal erteilt
und ist nicht verlängerbar.
Eine Aupair-Beschäftigung vor Erhalt des Visums und einer Arbeitserlaubnis ist offiziell nicht erlaubt.
Die Vermittelnde Agentur haftet nicht für eventuelle Konsequenzen aus einer illegalen Beschäftigung.
Falls es zu Problemen im Zusammenleben kommen sollte bzw. falls das Aupair oder die Familie das Verhältnis beenden möchten beträgt die Kündigungsfrist 14 Tage. In den meisten Fällen einigen sich beide Seiten darauf, dass das Aupair solange bleibt, bis beide geeigneten Ersatz gefunden haben.
Es sollte jedoch selbstverständlich sein, dass man sich nicht schon während der ersten Tage des Zusammenlebens trennt.
Eine „Eingewöhnungszeit“ von ein paar Wochen ist für
beide Seiten normal.
Alle Probleme, Unzufriedenheiten, Missverständnisse sollten ohne
Aufschub mit der Gastfamilie ausgesprochen werden.
Sollte die Familie ihre Pflichten grob verletzen oder sollte das Zusammenleben
nicht möglich sein, sind wir als Agentur unbedingt zu informieren! Wir werden Ihnen so schnell wie möglich eine Vermittlung in eine andere Familie anbieten.
Sollte das Aupair die Bedingungen eines Aupair- Aufenthaltes nicht erfüllen,
so behält sich die Agentur vor, die Zusammenarbeit mit dem betreffenden Aupair zu beenden.
Die Vermittlungsagentur steht Ihnen jederzeit mit Rat und Tat zur Seite, vor und während Ihres Aufenthaltes in Deutschland.
Bei Fragen zu Bewerbungsunterlagen, der Beantragung des Visums, der Organisation der Reise oder des Zusammenlebens mit einer Gastfamilie wenden Sie sich unverzüglich an unsere Agentur.
Als Aupair in Deutschland erhalten Sie von unserer Agentur xxxx einen
Aupair-Ausweis, der es ermöglicht, günstiger an vielen kulturellen Veranstaltungen und Deutsch-Kursen teilzunehmen.
Die Vermittlungsagentur übernimmt keine Haftung, weder für das Aupair noch gegenüber der Gastfamilie.
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