"Tagesmütter" bzw. auch "Tagesväter", im Amtsdeutsch "Tagespflegepersonen", brauchen seit Oktober 2005 eine “Erlaubnis zur Kindertagespflege”. Betroffen sind alle Betreuenden, die Kinder außerhalb ihrer Wohnung in anderen Räumen während des Tages mehr als 15 Stunden wöchentlich gegen Entgelt und länger als drei Monate versorgen. Anträge in Baden-Württemberg sind beispielsweise bei den Kreisjugendämtern zu stellen. Eine Genehmigung wird auf fünf Jahre erteilt.
Voraussetzung zur Erlaubnis ist die Eignung einer Person, die dann gegeben ist, wenn sich der Betreffende durch Persönlichkeit, Sachkompetenz und Kooperationsbereitschaft mit den Erziehungsberechtigten und anderen Tagespflegepersonen auszeichnet und über geeignete Räumlichkeiten verfügt. Maximal fünf fremde Kinder dürfen betreut werden.
Selbständig tätige Tagespflegepersonen sind gesetzlich unfallversichert. Werden regelmäßig Kinder verschiedener Familien betreut, so haben sich die Betreuenden binnen einer Woche nach Aufnahme der Tätigkeit bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) in Hamburg anzumelden.
Tagespflegepersonen, die bereits länger Kinder in der Tagespflege betreuen und sich bisher nicht mit der Berufsgenossenschaft in Verbindung gesetzt haben, können die Anmeldung bis Ende Juni 2006 nachholen. Der Versicherungsschutz gilt in diesen Fällen ab dem Tag der Aufnahme der selbständigen Tätigkeit, wobei die Beitragszahlungen für die Jahre 2000 bis 2004 entfallen.
Weitere Details, ein Antragsformular zur Pflegeerlaubnis und ein Anmeldebogen für die Berufsgenossenschaft erhalten Interessenten bei den diversen Tagesmüttervereinen oder den Gemeinden.
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