Es empfiehlt sich, nur eine Au-pair-Agentur in Anspruch zu nehmen, die sich verpflichtet, einem während des Aufenthalts z.B. bei Schwierigkeiten mit der Gastfamilie beizustehen. Anderenfalls ist man unter Umständen in Deutschland auf sich allein gestellt.
Bei Verstößen der Au-pair-Agentur gegen die unter III. angesprochenen Vergütungsvorschriften kann man sich an die für den Geschäftssitz der Agentur zuständige Agentur für Arbeit oder an die zuständige Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit wenden.
Wenn Sie sich entschlossen haben, als Au-pair in die Bundesrepublik Deutschland zu kommen, gehen Sie aufgeschlossen auf Ihre Gastfamilie zu und teilen Sie mit ihr unvoreingenommen ihre Lebensgewohnheiten und Gepflogenheiten, die Sie ja in Deutschland kennenlernen möchten. Bemühen Sie sich ernsthaft und nachdrücklich um die Vervollständigung Ihrer Kenntnisse der deutschen Sprache und nehmen Sie sich vor, aus den vielen neuen und zum Teil ungewohnten, manchmal schwierigen, aber auch schönen Eindrücken eine wertvolle Lebenserfahrung zu gewinnen. Einem erfolgreichen Aufenthalt in Deutschland dürfte dann nichts im Wege stehen.
