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Unterkunft und Verpflegung

Kost und Logis

Unterkunft und Verpflegung werden selbstverständlich von der Familie unentgeltlich gestellt. Grundsätzlich steht dem Aupair ein eigenes Zimmer innerhalb der Familienwohnung zur Verfügung. Es nimmt an den gemeinsamen Mahlzeiten teil und erhält dasselbe Essen wie die Familienangehörigen. Wird eine bestimmte Ernährungsform gewünscht, sollte man dies in der Bewerbung angeben.

Taschengeld und Reisekosten

Im Vordergrund des Au-pair-Verhältnisses steht die Vervollkommnung der Sprachkenntnisse sowie die Erweiterung des Allgemeinwissen durch eine bessere Kenntnis des Gastlandes.
Ein Au-pair erhält daher keinen Arbeitslohn im üblichen Sinne, sondern lediglich ein sogenanntes Taschengeld von zur Zeit 260 Euro im Monat, und zwar unabhängig von der Dauer der Hausarbeitszeit. Die Kosten für die An- und Rückreise trägt in der Regel das Au-pair.

Kranken- und Unfallversicherung, Schwangerschaft

Auf jeden Fall ist für das Au-pair in Deutschland eine Versicherung für den Fall der Krankheit, Schwangerschaft und Geburt sowie eines Unfalls abzuschließen. Alle Versicherungsbeiträge gehen zu Lasten der Familie.

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