Wird das Au-pair für ein volles Jahr in die Familie aufgenommen, so steht ihm ein bezahlter Erholungsurlaub von vier Wochen Dauer zu, ansonsten für jeden vollen Monat ein Urlaub von zwei Werktagen. Fährt die Familie selbst in Urlaub, nimmt sie häufig das Au-pair mit, das dann jedoch auch gewisse Aufgaben und Verpflichtungen zu übernehmen hat (z. B. Betreuung der Kinder usw.). Ein Familienurlaub zählt jedoch nur dann als Urlaub, wenn lediglich unwesentliche Aufgaben übernommen werden müssen und keine Anwesenheitspflicht besteht. Fährt das Au-pair nicht mit in den Familienurlaub, ist eine Beschäftigung bei einer anderen Familie (Nachbarn, Bekannte etc.) nicht zulässig.
Jedem Au-pair ist die Möglichkeit zu gewähren, in seiner Freizeit an einem deutschen Sprachkurs teilzunehmen sowie kulturelle und geistig anregende Veranstaltungen zu besuchen. Für die Kosten des Sprachlehrgangs und der Veranstaltungen hat es jedoch selbst aufzukommen.
