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Dauer des Au-pair-Verhältnisses

Länge des Aufenthalts

Verlängerung des Aupair-Aufenthalts

Zumeist werden Au-pairs für die Dauer von 10 bis 12 Monaten in die Familie aufgenommen. In manchen Fällen kann der Aufenthalt auch kürzer sein. Bei Au-pairs aus Nicht-EU-/EWR-Staaten (mit Ausnahme der Schweiz) oder aus den EU-Mitgliedsstaaten Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn muß der Au-pair-Vertrag jedoch auf mindestens 6 Monate geschlossen werden. Eine erneute Beschäftigung als Au-pair ist nicht möglich, auch wenn die Höchstdauer von einem Jahr nicht ausgeschöpft wurde.

Arbeits- und Freizeit

Die Aufgaben im Haushalt dürfen das Aupair grundsätzlich nicht mehr als sechs Stunden täglich und 30 Stunden wöchentlich in Anspruch nehmen (einschließlich Babysitting). Soll diese Zeitdauer aus besonderem Anlaß überschritten werden, so bedarf dies der vorherigen Absprache. Die Überstunden sind zeitlich auszugleichen. Von der Familie kann verlangt werden, daß das Au-pair die ihm übertragenen Aufgaben in angemessener Zeit erledigt. Die Besorgung privater Angelegenheiten (z.B. das Sauberhalten und Aufräumen des eigenen Zimmers) zählt nicht als Hausarbeitszeit.

Die Einteilung der Hausarbeitszeit richtet sich nach den häuslichen Gegebenheiten und Bedürfnissen der Familie. Eine gewisse Regelmäßigkeit im Tagesablauf kann jedoch erwartet werden. Dem Au-pair steht mindestens ein voller Ruhetag in der Woche zu (nicht notwendigerweise am Wochenende, mindestens ein Sonntag im Monat muß jedoch frei sein). Außerdem sind ihm mindestens vier freie Abende pro Woche zu gewähren.

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