Einfach zu gestalten ist das Vertragsverhältnis zw. Gastfamilien in Deutschland und Österreich zu Aupairs aus Mitgliedsstaaten der Europäischen Union.
Grundsätzlich kann jede Familie die Beziehungen mit seinem Aupair innerhalb der gesetzlichen Bestimmungen selbst aushandeln, da Vertragsfreiheit herrscht.
Auf den folgenden Seiten finden Familien eine Art Behördenleitfaden mit allem Wissenswerten zum Prozedere, das sie und ihr Au Pair zu durchstehen haben, bis das neue Familienmitglied endlich in der Familie eintrifft.
Unterschieden wird grundsätzlich zw. solchen Aupairs aus den Mitgliedsländern der EU, mit Besonderheiten bei den neu hinzugetretenen, sowie solchen aus Nichtmitgliedsstaaten, wobei auch dort wieder einige Länder - anscheinend die "reichen" und "weißen" - einen Vorzugsstatus genießen.
