Wegen der Erhöhung des Taschengeldes zum 01.01.2006 befürchteten viele Eltern und Aupair-Agenturen eine Rundfunkgebührenpflicht.
Auf eine Nachfrage bei der GEZ kam folgende Anwort:
Ein Aupair sei für die Dauer des Aufenthaltes in Deutschland ein Haushaltangehöriger, für den (z.B. im elterlichen Haushalt) immer dann separate Anmelde- und Gebührenpflicht bestehe, wenn in dessen Zimmer, Wohnbereich oder Auto Rundfunkgeräte vorhanden seien und derjenige über ein Einkommen verfüge, daß den einfachen Sozialhilferegelsatz / Regelsatz für Haushaltangehörige übersteige.
Da die Höhe der geltenden Regelsätze in den alten Bundesländern 276,00 EUR und in den neuen Bundesländern 265,00 EUR betrage, bestehe bei einem Einkommen von 260,00 EUR keine Gebührenpflicht.
