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Sicherheitsmaßnahmen bei der Privatvermittlung von Aupairs

Mißbrauch durch deutsche Gastfamilien vermeiden

Unterstützung von der Bundesagentur für Arbeit

Ende Januar 2005 hat die Bundesregierung eine Reihe von Richtlinien und Maßnahmen bekanntgegeben, welche die Sicherheit von Aupairs in Deutschland stärken sollen.

Die Mitarbeiter der Konsularabteilungen der deutschen Auslandsvertretungen prüfen bei der Erteilung von Visa für Au pairs aus Nicht-EU/EWR-Staaten das Vorliegen der für eine Au-pair-Tätigkeit erforderlichen Grundkenntnisse der deutschen Sprache nunmehr auf der Grundlage eines einheitlichen Prüfmaßstabs. Die Agenturen für Arbeit nehmen eine entsprechende Prüfung bei der Erteilung von Arbeitsgenehmigungen für Au-pair-Bewerberinnen und -Bewerber aus den neuen EU-Mitgliedstaaten vor, für die während der Übergangsfristen des EU-Beitrittsvertrages noch keine Arbeitnehmer-Freizügigkeit gilt.
Dadurch soll erreicht werden, dass Au pairs bei Problemen mit ihren Gastfamilien Hilfe suchen können.

Daneben wird bei der Erteilung des Visums oder der Arbeits- oder Aufenthaltserlaubnis auch durch weitere Maßnahmen auf einen besseren Schutz der Au pairs hingewirkt. So werden die Au pairs, wenn sie die Informationen der Bundesagentur für Arbeit zu "Au pair bei deutschen Familien" erhalten, auch darauf hingewiesen, dass sie sich bei rechtserheblichen Problemen an die Ausländerbehörden oder die Agenturen für Arbeit wenden können.

Die Au-pair-Vermittlungsagenturen haben sich darauf geeinigt, gemeinsam eine bundesweite und jederzeit erreichbare 0800-Notfallhotline einzurichten, an die sich Au pairs wenden können.

Auf Initiative des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und mit Unterstützung des Internationalen Jugendaustausch- und Besucherdienstes der Bundesrepublik Deutschland e.V. haben rund 200 Au-pair-Agenturen gemeinsame Qualitätsstandards erarbeitet, die Mindestbedingungen für alle Au-pair-Verhältnisse regeln. Sie haben sich auch dafür eingesetzt, dass das Taschengeld für alle ab dem 1. Januar 2006 geschlossenen Verträge von bisher 205 Euro auf 260 Euro angehoben wird.

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